4/2019 – Checkliste zur Bestandsaufnahme und Dokumentationshilfe

Mit einer Fachunternehmererklärung (FUK) bestätigt ein Fachbetrieb nach der Fertigstellung, dass seine ausgeführten Bauleistungen den notwendigen Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, DIN-Normen, Richtlinien) und/oder den bei Fördermaßnahmen (KfW, BAFA) geforderten Vorgaben entsprechen. Diese Bescheinigung ist dem Bauherrn (Eigentümer) nach der Fertigstellung (Abschluss) seiner beauftragten Arbeit schriftlich zu übergeben. Die Bescheinigung kann formlos ausgeführt werden. Sie muss 5 Jahre aufbewahrt werden, damit sie bei einer evtl. Überprüfung vorgelegt werden kann.

Auf Grund der vielen Vorschriften ist es in der Praxis sinnvoll, vorgegebene Formblätter zu verwenden. Die Die nachfolgende „Checkliste zur Bestandsaufnahme (Anhang A5)“ kann zu diesem Zweck als Formblatt benutzt, ausgefüllt, ausgedruckt und unterschrieben übergeben werden. Sie wurde mit Zustimmung von RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. als Auszug aus der Gütesicherung Innendämmung, RAL-GZ 964, Ausgabe März 2013, aktualisiert September 2014 entnommen. Für die Anwendung der Checkliste gilt die jeweils vollständige und aktuelle Ausgabe der Gütesicherung, die als PDF oder als Druckschrift über den Beuth-Verlag bezogen werden kann. Die Checkliste zur Bestandsaufnahme kann als Objektdokumentation im Sinne einer Fachunternehmererklärung bzw. für ausführende Unternehmer als Dokumentationshilfe benutzt werden.

Fachunternehmererklärung

Als Fachunternehmer erkläre ich, dass die Innendämmarbeiten nach den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt wurden. Der Auftrag wurde nach den geltenden Vorschriften durchgeführt. Die verarbeiteten Materialien, Baustoffe und Produkte sind von einer Materialprüfanstalt, einem Überwachungsinstitut, o.ä. geprüft. Die Herstellerangaben wurden bei der Verarbeitung eingehalten. Alle Angaben sind wahrheitsgemäß.

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