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Klimaneutraler Gebäudebestand 2050 – Wie schaffen wir das?
Die Gesellschaft für Rationelle Energieverwendung (GRE) lädt gemeinsam mit dem Deutschen Energieberater-Netzwerk zum GRE-Kongress 2020 nach Kassel ein. Kooperationspartner sind der Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen e. V., der Fachverband Innendämmung e.V. und der Fachbereich Architektur, Stadtplanung und Landschaftsplanung der Universität Kassel. Das befreundete FIW München unterstützt administrativ.
Auf dem Kongress informieren Experten aus Wissenschaft und Baupraxis über grundlegende und aktuelle Themen modernen und energieeffizienten Bauens in Zeiten erhöhter Klimaschutzanforderungen. Im Rahmen der Abendveranstaltung findet auch die Verleihung des Gerd-Hauser-Preises statt, der herausragende wissenschaftliche Leistungen im Themenbereich der thermischen/ energetischen Bauphysik würdigt.
Das Programm und alle relevanten Informationen zum Ablauf stehen zum Download unter https://www.gre-online.de/gre-kongress-2020.html
Steuerliche Absetzbarkeit energetischer Gebäudesanierungen ist jetzt amtlich
Bis zu 40.000 Euro: Steuerliche Förderung bei der Gebäudesanierung.
Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist der Steuerbonus, d.h. die steuerliche Förderung bestimmter energetischer Maßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum, seit dem 1. Januar 2020 amtlich.
Förderfähig sind Einzelmaßnahmen, die auch in bestehenden Programmen der Gebäudeförderung des Bundes (KfW und BAFA) als förderfähig eingestuft sind, z.B. Wärmedämmung, Erneuerung von Fenstern, Außentüren oder einer Heizungsanlage. Für eine grundlegende Heizungsmodernisierung sind in der Regel aber die Konditionen im neuen Marktanreizprogramm attraktiver.
Die Förderung erfolgt durch den Abzug von der Steuerschuld, das heißt die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um sonstige Steuerermäßigungen, wird mit der steuerlichen Förderung energetischer Maßnahmen verringert. Bis zu 20% der förderfähigen Aufwendungen, höchstens jedoch 40.000 Euro je begünstigtes Objekt, können – verteilt über drei Jahre – berücksichtigt werden.
Kosten für Energieberater, sofern diese vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als fachlich qualifiziert zum Förderprogramm „Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)“ zugelassen sind, werden sogar zu 50% gefördert, wenn der Energieberater durch den Steuerpflichtigen mit der planerischen Begleitung oder Beaufsichtigung der energetischen Maßnahmen beauftragt worden ist. Eine Pflicht zur Energieberatung vor der Umsetzung energetischer Sanierungsmaßnahmen bzw. die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans und/oder eine Baubegleitung durch einen Energieberater sieht das Gesetz allerdings nicht vor.
Frist läuft ab: Im Jahr 2010 ausgestellte Energieausweise werden ungültig
In diesem Jahr werden Energieausweise für Wohngebäude mit dem Ausstellungsdatum 2010 ungültig. Hauseigentümer sollten daher prüfen, ob sie 2020 einen neuen Ausweis für ihr Gebäude ausstellen lassen müssen.
Werden Häuser neu vermietet, verkauft oder verpachtet, benötigen sie einen Energieausweis. Dieser ist zehn Jahre gültig. Den neuen Miet- und Kaufinteressenten muss der Ausweis bereits bei der Besichtigung vorgelegt werden. Wer sein Gebäude selbst bewohnt, braucht keinen Ausweis.
Viele Kaminöfen brauchen bis 2020 Nachrüstung
Bis zum 31. Dezember 2020 müssen Kamin- und Kachelöfen mit den Baujahren von 1985 bis 1994 ersetzt oder mit Feinstaubabscheidern nachgerüstet werden.
Die Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) schreibt vor, dass Eigentümer von Einzelraumfeuerungen wie Kaminen nach und nach strengere Grenzwerte einhalten müssen. Um dies nachzuweisen, haben sie drei Möglichkeiten: die Bescheinigung des Herstellers, dass die Anlage die Grenzwerte einhält, einen entsprechenden Nachweis durch eine Vor-Ort-Messung, oder den nachträglichen Einbau eines bauartzugelassenen Filters. Nur wenn keine dieser Alternativen möglich ist, müssen die Anlagen ausgetauscht werden. Der Betreiber kann die für ihn günstigste Variante wählen.
Zwei Millionen Holzfeuerstätten nachgerüstet
Seit Inkrafttreten der 1. BImSchV wurden bereits rund zwei Millionen technisch veraltete Holzfeuerstätten stillgelegt, nachgerüstet oder gegen modernere Geräte ausgetauscht. „Seitdem sind die gesamten Feinstaub-Emissionen aller häuslichen Feuerstätten in Deutschland deutlich, und zwar um rund ein Drittel gesunken“, so der Branchenverband HKI. Bei der Nachrüstung gibt es zwei Optionen: Aktiv- oder Passivfilter. Der Aktivfilter wird direkt in den Kamin eingebaut. Er filtert hohe Anteile an Partikeln heraus, benötigt allerdings einen Stromanschluss. Die Montage muss durch Fachleute erfolgen. Diese Filterart kostet deutlich mehr als passive Feinstaubfilter. Diese filtern das Rauchgas mit Keramikfiltern. Sie kosten in der Anschaffung weniger, sind allerdings wartungsaufwändig, da die Filter gereinigt, gewartet und in Intervallen von einem bis zwei Jahren ausgetauscht werden müssen.
Nachrüstung sichert Betrieb bei Feinstaubalarm
Die Nachrüstung für ältere Kaminöfen ist nicht nur eine Option, die Vorschriften der 1. BImSchV zu erfüllen. Stuttgart hat als erste Stadt ein Verbot des Betriebs von Kamin bei Feinstaubalarm erlassen. Die Installation eines Filters ist eine Möglichkeit, einen Kaminofen auch bei Feinstaubwarnung betreiben zu können. An sich emissionsarme Öfen neuer Bauart sind ohnehin vom Verbot ausgenommen.
Weitere Infos u.a. unter https://www.enbausa.de/heizung/aktuelles/artikel/viele-kaminoefen-brauchen-bis-2020-nachruestung-6640.html
FVID e.V. – 9. Ordentliche Mitgliederversammlung
Am Mittwoch, 25.03.2020, 13:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr, findet in den Räumen des FVID- Mitglieds, GIMA GmbH & Co. KG in Herrieden-Neunstetten, die 9. ordentliche Mitgliederversammlung 2020 des FVID e.V. statt.
Im Vorfeld der 9. Ordentlichen Mitgliederversammlung finden wie schon gewohnt die Sitzungen der Arbeitsgruppen Technik und Marketing statt.
Die AG-Technik und AG-Marketing treffen sich am Dienstag, 24.03.2019, 14:00 bis ca. 18:00 Uhr zu getrennten Sitzungen. Eine gemeinsame Sitzung beider Arbeitsgruppen findet dann am Mittwoch, 25.03.2019, 9:00 bis 12:00 Uhr, vor der Mitgliederversammlung statt. Beide Sitzungen finden, wie die Mitgliederversammlung, in Räumlichkeiten des FVID- Mitglieds GIMA GmbH & Co. KG statt.
Interessante Veranstaltungen
Auf der FVID-Homepage unter Veranstaltungen ist eine Reihe von Hinweisen auf interessante und wichtige Veranstaltungen aufgeführt. Die Seite wird regelmäßig aktualisiert.
Weitere interessante Veranstaltungen:
Forum KIT – Kontakte – Ideen – Trends
KIT 2020 vom 26. bis 27.03.2020 in Konstanz
Die im Ausbau und an der Fassade tätigen Stuckateure, Maler und Trockenbauer finden sich in ereignisreichen, turbulenten und wegweisenden Zeiten des Wandels wieder. Viele Unternehmen spüren den Marktdruck durch schwierige Wettbewerbsbedingungen. Um auch künftig im Markt zu bestehen, müssen sie sich neu fokussieren und positionieren. Dies fordert auch eine sich abzeichnende Abkühlung der Gesamtwirtschaft.
Neue Aufgabenbereiche verändern Berufsprofile, innovative Verfahrenstechniken und Trends halten Einzug ins klassische Handwerk. Digitale Plattformen, künstliche Intelligenz und neue Medien verändern ganze Märkte, den Kundenkontakt, die Zusammenarbeit mit Partnern sowie die Gewinnung von qualifiziertem Berufsnachwuchs.
Weitergehende Infos unter: https://www.stuck-verband.de/kit-2020-vom-26-bis-27-03-2020-in-konstanz-3/
Feuchteschutz in der Energieberatung – Grundsätze, Anforderungen, Nachweismethoden (auch) jenseits von Glaser
Es werden zunächst die bekannten Nachweismethoden nach DIN 4108-3 aufgefrischt und die Unterschiede zwischen dem „alten“ Glaserverfahren und dem neuen, 11/2014 eingeführten, Euro-Glaser erörtert. Auf dieser Basis werden Hintergründe und Bedeutung der „Trocknungsreserve“ im Holzbau erläutert – in der Energieberaterszene wenig beachtet, und doch nach DIN 68800 zwingend einzuhalten! Mit den Besonderheiten des Feuchteschutzes bei Innendämmung wird übergeleitet zur hygrothermischen Simulation nach DIN EN 15026, der einzigen Methode, mit der z.B. kapillaraktive Innendämmsysteme, aber auch außen dampfdichte Dächer mit Begrünung oder Bekiesung nachgewiesen werden können. Mit einem „Schnuppereinstieg“ in WUFI® werden die Vorteile der Bauteiluntersuchung mit realen Klima- und Materialdaten dargestellt.
Veranstalter ist die DEN-Akademie, eine bundesweite Bildungsinstitution des Deutschen Energieberater-Netzwerkes.
Weitergehende Infos unter: https://www.deutsches-energieberaternetzwerk.de/feuchteschutznachweis-ueber-glaser-hinaus-mit-praxisteil-wufi-einfuehrung/