II/2020

Erweiterte Hygiene-Maßnahmen auf Baustellen / BG BAU vom 12.03.2020

Die Hygiene-Regeln auf der Baustelle einzuhalten, ist für alle Unternehmen eine stete Herausforderung. Ständig wechselnde Einsatzstellen mit verschiedenen Beteiligten, wechselnde Verantwortlichkeiten und flexible Abläufe stellen regelmäßig hohe Anforderungen an die Handwerksbetriebe. Vor dem aktuellen Hintergrund des sich rasant ausbreitenden Coronavirus erlangen Hygiene-Maßnahmen auf der Baustelle jedoch die allergrößte Bedeutung. Wie sehen die erforderlichen Hygiene-Standards aus und welche ergänzenden Maßnahmen sind jetzt notwendig? Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) gibt einen Überblick über die aktuellen Hygiene-Anforderungen.

Allgemeine Hygiene-Anforderungen

Grundlegende Hygiene-Anforderungen sind in der aktuellen Fassung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) geregelt. Sie dienen dem Schutz und der Gesundheit von Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten und sind in den zugehörigen Technischen Regeln für Arbeitsstätten detailliert untersetzt. Die wesentlichen Informationen für Sozialräume auf Baustellen hat die BG BAU im Baustein A025 „Sozialräume auf Baustellen“ als Praxishilfe zusammengefasst.

Ergänzend zu den allgemeinen Anforderungen an Arbeitsstätten werden aufgrund der besonderen Arbeitsbedingungen im Anhang 1 der ArbStättV besondere Maßnahmen für Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten, für Arbeitsplätze im Freien und auch speziell für Baustellen festgelegt [Anhang 1, Abschn. 5.1 und 5.2].

Für die ordnungsgemäße Umsetzung aller Maßnahmen und auch für die Reinigung hat der Unternehmer zu sorgen.

In den Technischen Regeln zur Arbeitsstättenverordnung – den ASR – finden Sie detaillierte Angaben zu:

Weitergehende Maßnahmen zur Corona-Eindämmung

Der Coronavirus stellt alle Beteiligten jeden Tag vor neue Herausforderungen, denen mit den grundlegenden Hygiene-Bestimmungen nicht Genüge getan werden kann. Die Verordnungen und Technischen Regeln bieten mit den dort formulierten Anforderungen die Basis für die besonderen Schutzmaßnahmen gegen den Erreger. Ein sachgerechter Schutz kann jedoch nur dann erreicht werden, wenn nicht nur die grundlegenden Anforderungen eingehalten, sondern auch tiefergreifende Regelungen und Empfehlungen umgesetzt werden.

Grundlegende Informationen zu allgemeinen Verhaltensregeln haben wir auf einem Poster zusammengefasst. Drucken Sie es gerne aus. Es sollte überall sichtbar sein!

Die BG BAU stellt alle Informationen zum Thema Coronavirus auf einer Schwerpunktseite bereit und aktualisiert diese regelmäßig.

Was nutzen die besten Maßnahmen, wenn sie nicht genutzt werden? Sensibilisieren Sie Ihre Beschäftigten, Ihre Kolleginnen und Kollegen und auch gerne Ihre Familien und Freunde über die Notwendigkeit, die Schutzmaßnahmen konsequent umzusetzen. Motivieren Sie, indem Sie Vorbild sind und mahnen Sie regelwidriges Verhalten an – egal ob Sie Unternehmer, Führungskraft oder Kollege sind.

Sind Sie Mitarbeiterin oder Mitarbeiter in einem Unternehmen, in dem das Thema „Coronavirus“ auf die leichte Schulter genommen wird, sprechen Sie Ihren Unternehmer bitte direkt an. Hilft das nicht, unterstützen Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der staatlichen Arbeitsschutzbehörden und der Gesundheitsämter.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BG BAU beraten und unterstützen Sie alle gerne, wenn es darum geht, Lösungen für die Praxis zu finden und umzusetzen. Ihre regionalen Ansprechpartner finden Sie unter: www.ansprechpartnerderbgbau.de

Ergänzend zu den Hygiene-Regeln der BG BAU hat auch das BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards festgelegt.

Sicherheit und Gesundheitsschutz haben oberste Priorität, wenn es um Arbeit in Zeiten der Corona-Pandemie geht. Dem Arbeitsschutz kommt dabei eine zentrale Rolle zu. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat dazu am 16. April 2020 gemeinsam mit dem Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Dr. Stefan Hussy, den Arbeitsschutzstandard COVID 19 vorgestellt. Dieser formuliert konkrete Anforderungen an den Arbeitsschutz in Zeiten der Corona-Krise.

Diese Anforderungen werden gestellt an

  1. Arbeiten in der Pandemie – mehr Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
  2. Betriebliches Maßnahmenkonzept für zeitlich befristete zusätzliche Maßnahmen zum Infektionsschutz vor SARS-CoV-2 (SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard)
    Ergänzt werden diese durch „Besondere technische und organisatorische Maßnahmen“, die im Kontext ausführlich beschrieben sind.
  3. Umsetzung und Anpassung des gemeinsamen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards

Die vollständige Textfassung des Arbeitsschutzstandard COVID 19 steht zum Download unter
https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Schwerpunkte/sars-cov-2- arbeitsschutzstandard.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Weiterhin hat auch Bayern ein Positionspapier zum Umgang mit COVID-19 auf Baustellen verabschiedet.

„Die Fortführung von Baustellen ist ein Beitrag zur Aufrechterhaltung einer funktionierenden Infrastruktur in Bayern“, schreibt Kerstin Schreyer, Bayerische Staatsministerin für Wohnen, Bau und Verkehr, in einer Erklärung vom 30.3.2020. Besonders wichtig ist es dabei, die Ansteckungsgefahr für alle Beteiligten so gering wie möglich zu halten.

Dass ein maximaler Gesundheitsschutz Voraussetzung dafür ist, dass die Bautätigkeit in der aktuellen Situation nicht ruhen muss, darüber besteht Einigkeit bei …

  • der Bayerischen Architektenkammer,
  • dem Bayerischen Bauindustrieverband,
  • der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau sowie – dem Landesverband Bayerischer Bauinnungen.

Alle vier Organisationen sind entschlossen, alles zu unternehmen, um die Sicherheit der Menschen am Bau und den Projekterfolg in Einklang zu bringen – durch …

  • geeignete Arbeitsschutzmaßnahmen,
  • Regeln für Besprechungen auf Baustellen sowie
  • die Betonung des Stellenwerts der Sicherheits- und Gesundheitskoordination angesichts der Corona-Krise.

„Die 3 Punkte zum Umgang mit COVID 19 auf Baustellen, auf die sich die vier Organisationen verständigt haben, machen deutlich: Wir haben verstanden!“, so die Präsidentin der Bayerischen Architektenkammer, Christine Degenhart. „Dass die Bautätigkeit in Bayern fortgesetzt werden darf, ist keine Selbstverständlichkeit. Nur wenn wir die Politik im Rahmen unserer Verantwortlichkeiten aktiv unterstützen, können solche Entscheidungen Bestand haben.“

Grundlage dieses gemeinsamen Papiers ist die Handlungshilfe für das Baugewerbe vom 20.3.2020 der BG BAU.

Die „3 Punkte zum Umgang mit COVID 19 auf Baustellen“ sind via byak.de downloadbar.


Coronavirus: Planungs- und SV-Büros sind solide aufgestellt

Auch wenn mittlerweile alle Ingenieur- und Architekturbüros bei einzelnen Aufträgen Störungen melden, nimmt erst ein Drittel der Unternehmen Kurzarbeitergeld, Steuerstundung oder Soforthilfen in Anspruch. Zwei Drittel der Unternehmen gehen davon aus, dass sie die Krise überstehen können, ohne Hilfen zu beantragen, berichtet der Verband Beratender Ingenieure (VBI) auf Basis einer aktuellen Umfrage.

Voraussetzung dafür ist jedoch eine verlässliche Fortführung der Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Insbesondere öffentliche Auftraggeber müssen die Handlungsfähigkeit der Behörden sicherstellen, um Genehmigungen, Vergaben, pünktliche Zahlungen und eine Fortführung der Baustellen zu gewährleisten.

Beruflich erforderliche Außentermine während der Coronavirus-Krise

Derzeit müssen viele behördlich angeordnete Sicherheitsvorkehrungen und Auflagen im täglichen Leben berücksichtigt und eingehalten werden. Das gilt auch für beruflich erforderliche Außentermine auf Baustellen, bei Gebäude – und Objektbesichtigungen, im Rahmen von Beratungs-, Bewertungs- und Begutachtungsleistungen usw.

Unter bestimmten Bedingungen können gegebenenfalls Baustellen- oder Objekttermine durchgeführt werden, wenn die Verantwortlichen – Bauherrschaft, Eigentümer, Bauleitung usw. – dafür Sorge tragen, dass sämtliche Maßnahmen zur Verminderung des CoVid19- Infektionsrisikos vor Ort eingehalten werden.

Dazu wird die Handlungshilfe BG BAU – Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft – zur Erstellung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung für Handwerker/Beschäftigte im Kundendienst (Coronavirus), Stand 03/2020 zur Verfügung gestellt, in der alle erforderlichen Maßnahmen aufgelistet sind (https://www.bgbau.de/service/angebote/medien-center- suche/medium/kurz-handlungshilfe-zur-erstellung-und-dokumentation-der- gefaehrdungsbeurteilung-fuer-handwerkerbesch/).
Die Checkliste kann zur Vorbereitung und Organisation eines Ortstermins und zur Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen verwendet werden.

Diese Vorgehensweise kann eine Möglichkeit sein, in der aktuellen gesundheitlichen Krisenzeit unter den erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen sachverständige oder beratende Dienstleistungen erbringen zu können.


FVID Aktuelles – Mitglieder berichten

Einige Mitglieder des FVID e.V. erstellen eigene Veröffentlichungen und Pressemitteilungen zu den Anwendungen von Innendämmsystemen.
Die Veröffentlichungen zu neuen Produkten und ausgeführten Objekten finden Sie in unregelmäßigen Abständen unter https://www.fvid.de/index.php/aktuelles/mitglieder- berichten.

Über die in der Auflistung alphabetisch nach FVID-Mitglied und chronologisch nach Veröffentlichungsdatum sortierten Links können diese Berichte der FVID-Mitglieder geöffnet werden. Auf deren Inhalte hat der FVID e.V. keinen Einfluss.

Hier die derzeit aktuelle Auflistung:
Calsitherm – https://www.calsitherm.de/downloads/innendaemmung.html

Gutex – https://gutex.de/referenzen/referenz/detail/sanierung-eines-alten-backsteinhauses/
Gutex – https://news.gutex.de/de_de/2019/witvital
Gutex – https://news.gutex.de/de_de/2020/partnerschaft-ist-fuer-gutex-mehr-als-nur-ein-wort

Schlagmann-Poroton – https://www.poroton-wdf.de/de/referenzen/Innendaemmung


FVID Nachgedacht 5/2020

In der alltäglichen Praxis bestehen große Unsicherheiten, ob Innendämmsysteme (IDS) mit Außendämmungen, wie z. B. Wärmedämmverbundsystemen (WDVS), vorgehängte hinterlüftete Fassaden (VHF) oder Wärmedämmputzen (WDP) miteinander kombiniert werden können. Insbesondere bei der nachträglichen energetischen Verbesserung einer bestehenden Außendämmung tauchen die Fragen auf, welche in der Nachgedacht 5/2020 dargestellt werden.

(Hier der direkte Link zur Nachgedacht 5/2020 https://www.fvid.de/index.php/aktuelles/fvid- nachgedacht/160-5-2020-kombination-von-innen-und-aussendaemmung-geht-das )


FVID e.V. – 9. Ordentliche Mitgliederversammlung

Aufgrund der aktuellen Entwicklung von SARS-CoVid-2 hat der Vorstand des FVID e.V. am 11. März 2020 die Entscheidung getroffen, die am 24.03. und 25.03.2020 geplanten AG- Sitzungen Marketing und Technik sowie die 9. ordentliche Mitgliederversammlung des FVID e.V. in Herrieden-Neunstetten beim FVID-Mitglied Fa. GIMA abzusagen bzw. zu verschieben.

Je nach Entwicklung in der Corona-Krise wird sich bis Mitte/Ende Mai 2020 zeigen, ob die 9. Ordentliche Mitgliederversammlung regulär mit Anwesenheit der Mitglieder am Versammlungsort abgehalten werden kann oder ggf. webbasiert durchgeführt wird.

Für den 2. Fall wurde am 27. März 2020 das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht verabschiedet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Gemäß Art. 2, § 5 des Gesetzes kann der Vorstand nun auch ohne Ermächtigung in der Satzung Vereinsmitgliedern ermöglichen an der Mitgliederversammlung ohne Anwesenheit am Versammlungsort teilzunehmen und Mitgliederrechte im Wege der elektronischen Kommunikation auszuüben.

Somit kann die fällige 9. Ordentliche Mitgliederversammlung auch in einer online – Veranstaltung abgehalten werden.
Siehe hierzu: https://www.bgbl.de

Ungeachtet dessen wird sich der FVID e.V. sukzessive rüsten um künftig auch für Versammlungen, Schulungen etc. die digitalen Medien stärker zu nutzen.


Interessante Veranstaltungen

Auf der FVID-Homepage unter Veranstaltungen ist eine Reihe von Hinweisen auf interessante und wichtige Veranstaltungen aufgeführt. Die Seite wird regelmäßig aktualisiert.

Die nächsten interessanten Veranstaltungen:

19.05.2020 – ONLINE-SEMINAR: „Innendämmung fachgerecht planen und ausführen“. Entscheidungshilfen für die richtige Auswahl von Dämmsystemen

Zur energetischen Modernisierung des Gebäudebestandes als wichtige Komponente zur Erreichung der Klimaziele müssen die Bauteile der Gebäudehülle und hier insbesondere die Außenwände nachträglich gedämmt werden. Dort, wo außen keine Dämmung möglich ist, z.B. bei Sichtfachwerk, Sichtmauerwerk, Stuckfassaden usw., muss zwangsläufig über eine raumseitige Dämmung nachgedacht werden.

Fraglos stellt eine Innendämmung höhere Anforderungen an die sorgfältige Planung, die Auswahl geeigneter Materialien und die fachgerechte Ausführung, weil die Fehlerrisiken höher sein können. Innendämmungen bedingen nicht automatisch eine erhöhte Schadensanfälligkeit, lösen jedoch zunehmend Skepsis bei Fachleuten, aber auch bei Immobilienbesitzern und -betreibern aus. Wichtig ist daher, die Möglichkeiten und Grenzen von Innendämmungen objektiv und transparent über den gesamten Prozess ganzheitlich zu betrachten.

Infos dazu unter:

https://oekozentrum.nrw/termine/event/online-seminar- innendaemmung_materialauswahl_24/

29.06.-01.07.2020 – Qualitätsoffensive FVID e.V. – Kooperationsveranstaltung mit EIPOS Dresden „Sachkunde Innendämmung mit Qualifizierung zum Einbau RAL-zertifizierter Innendämmungen“

Die Innendämmung wird vielfach mit Bauschäden in Verbindung gebracht. Ursache ist nicht die Dämmmaßnahme selbst, sondern i.d.R. deren unsachgemäße Planung und / oder Ausführung, einschließlich der entsprechenden Details.

In dem 3-tägigen-Seminar wird das notwendige Know-how zum Themenbereich Innendämmung anhand zahlreicher Praxisbeispiele sowie Vor- und Nachteile der im Markt bekannten Hersteller-Systeme vermittelt. Grundlage dazu bildet das Praxishandbuch Innendämmung, welches alle Teilnehmer erhalten.

Infos dazu unter:

https://www.eipos.de/weiterbildung/kurs/sachkunde-innendaemmung
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