III/2020

Deutschland baut immer mehr Wohnungen

ntv.de Wirtschaft berichtet im Juni zur aktuellen Lage im Wohnungsbau Höchster Stand seit 20 Jahren

Der Wohnungsbau in Deutschland erlebt mit 293.000 neuen Wohnungen zurzeit einen absoluten Aufwärtstrend. Der Bundesregierung ist das allerdings zu wenig. Jedoch müssen Bauunternehmen noch mit einer langen Warteliste aus vergangenen Jahren fertig werden.

Der Wohnungsbau in Deutschland hat 2019 den höchsten Stand seit fast 20 Jahren erreicht. Mit 293.000 errichteten Wohnungen, einem Plus von 2,0 Prozent, setzte sich der Aufwärtstrend der vergangenen Jahre fort, teilte das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mit. Eine höhere Zahl an fertiggestellten Wohnungen hatte es zuletzt 2001 gegeben mit 326.600 Wohnungen. Während nun viele Mehrfamilienhäuser entstanden, kamen kaum Einfamilienhäuser dazu.

Allerdings blieben die Fertigstellungen weiter deutlich unter der Zielvorgabe der Bundesregierung von 375.000 neuen Wohnungen pro Jahr. Die Große Koalition hat sich 1,5 Millionen neue Wohnungen in der laufenden Amtsperiode vorgenommen. Um die große Nachfrage nach Immobilien zu stillen und die Wohnungsnot in den Städten zu bekämpfen, müssen nach Einschätzung von Politik und Bauwirtschaft jährlich 350.000 bis 400.000 Wohnungen fertig werden.

Dass vergangenes Jahr nicht noch mehr gebaut wurde, lag vor allem an der hohen Zahl von 740.400 genehmigten, aber nicht fertiggestellten Wohnungen. Dieser „Bauüberhang“ wächst seit Jahren und erreichte nun den höchsten Stand seit 1998.

Als ein Grund gilt, dass Baufirmen und Handwerker nicht mit dem Abarbeiten der Auftragsflut hinterherkommen. Auch machen viele Vorschriften das Bauen komplizierter.


Baugewerbe senkt Umsatzprognose

Konjunkturprognose 2020 des ZDB

Corona-Pandemie führt im Jahresverlauf zu deutlichem Umsatzrückgang.

In einem optimistischen Szenario wird damit gerechnet, dass die die Bauwirtschaft am Ende des Jahres denselben Umsatz wie 2019 erwirtschaftet hat, was real immer noch einen Rückgang von ca. 3 % bedeuten würde. Wenn es schlechter läuft, können es auch nominal – 2 % bzw. real -5 % werden.

Die Abfolge von Pandemie und freiheitsbeschränkenden Maßnahmen hat einen Angebotsschock quer durch die Volkswirtschaft mit einem unmittelbar nachfolgenden Nachfrage- schock ausgelöst. Die Corona-Krise zwingt auch die Bauwirtschaft zu einer Neubewertung der Erwartungen. Aus verschiedenen Umfragen ist erkennbar, dass bereits sehr früh Aufträge in deutlichem Umfang storniert wurden. Im zweiten Halbjahr 2020 wird mit einer weiter nachlassenden Ordertätigkeit gerechnet.

Wohnungsbau

Das Immobilien-Forschungsinstitut empirica verweist darauf, dass die Nachfrage nach Wohnraum zumindest in den kommenden Wochen von der Epidemie stark gezeichnet ist. Nicht nur der Zuzug aus dem Ausland ist im wahrsten Sinne des Wortes begrenzt, auch die starke Binnenwanderung ist unterbrochen.

Die Situation am Arbeitsmarkt bremst voraussichtlich die Investitionsabsichten privater Eigenheimbauer: Nach Einschätzung der Arbeitsmarktexperten des IAB kostet die Wucht des Pandemie-Schocks viele Arbeitsplätze. Das IAB erwartet, dass die Zahl der Arbeitslosen 2020 im Jahresdurchschnitt um 520.000 höher liegen wird als 2019. Die Zahl der Kurzarbeiter wird im Jahresdurchschnitt bei 2,5 Mio. erwartet. Zum Vergleich: Im Jahr 2009 – zur Finanzmarktkrise – erreichte die Zahl der Kurzarbeiter in der Spitze die Zahl von 1,4 Mio.

Die Immobilienakademie IREBS und auch empirica verweisen zudem auf sich ändernde Bedingungen für institutionelle Anleger an den Finanzmärkten. Kursverluste an den Börsen führen auch zu Liquiditätsentzug für den Immobilienmarkt. Auch stellten sich mit den vielen nationalen Hilfsprogrammen neue Alternativen bei Anlagestrategien. Erwartet wird, dass Banken ihre Kreditkonditionen mittelfristig nach dem Ausfallrisiko der Branchen bewerten. Hier könnten sich für die Dienstleistungsbereiche neue Bedingungen ergeben.

Nach einer Umfrage des Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) bewegten sich die Mietausfälle und -stundungen im Befragungszeitraum Mitte April noch auf einem relativ niedrigen Niveau. Drei Viertel der Umfrageteilnehmer rechnen aber in Zukunft mit höheren Mietausfällen. Im Gewerbebereich seien die Ausfälle bereits deutlich höher. Der GdW verweist auf die Auswirkung von Mietausfällen auf Investitionen und Instandhaltung: „Wenn immer mehr Mieter mit Einkommensausfällen zu kämpfen haben und es nicht mehr schaffen, ihre Miete zu zahlen, hat das unmittelbare Folgen: Viele Wohnungsunternehmen müssen in der Corona-Zeit deshalb ihre Investitionen zurückfahren und auch bei den Instandhaltungen planen jetzt schon viele Unternehmen Einschnitte“.

Im Wohnungsbau wirkt der in den letzten Jahren nicht abgebaute Bedarf an Wohnungen stützend. Die Nachfrage ist in dieser Bausparte nachhaltig gegeben, weswegen die Auswirkungen der Corona-Pandemie hier eher temporär sein.

Die Prognose der Umsatzentwicklung im Wohnungsbau für 2020 wird aus heutiger Sicht als Trendaussage von +7 % auf ca. +3 % angepasst. Dies impliziert ein reales „Nullwachstum“. Dabei ist berücksichtigt, dass der Bestand an Baugenehmigungen einen Vorlauf von knapp zwei Jahren hat und die Order auch im Januar und Februar weiter deutlich zulegten (+16,5%). Hier kommt es eher zu einer angebotsseitigen temporären „Entschleunigung“.

Die Baufertigstellungen werden auf dem Niveau von 2019 bei ca. 300.000 Wohnungen erwartet (bisher für 2020 prognostiziert 310.000 Wohnungen).

Wirtschaftsbau

Der Lockdown hat viele Wirtschaftsbereiche erfasst. Als besonders betroffen gelten der Einzelhandel und Dienstleistungen in den Bereichen Freizeit, Unterhaltung, Kultur, Beherbergung und Gaststätten sowie Bildung, Erziehung und Betreuung. Industrieunternehmen drosseln zudem ihre Produktion teilweise erheblich, da infolge der globalen Pandemie-Bekämpfung Lieferketten gestört und Aufträge weggebrochen sind.

Die Forschungsinstitute sehen einen deutlichen Konjunktureinbruch als Folge der Corona- Pandemie. Die Schrumpfung des Bruttoinlandsproduktes wird in 2020 um 4,2 % erwartet. Im Vergleich zum Herbst 2019 revidieren die Institute ihre Prognose für das laufende Jahr damit kräftig um 5,3 Prozentpunkte nach unten.

Dabei wurde unterstellt, dass sich das Einfrieren von Teilen der Wirtschaft über eine Dauer von fünf Wochen von Mitte März bis Mitte April erstreckt. (Damit wird hier eine Wiederingangsetzung der deutschen Wirtschaft nach Ostern eingepreist.) Zwischenzeitlich ist allerdings bekannt, dass weitreichende Lockerungen erst Mitte bis Ende Mai wirksam werden.

Die bisherige Prognose der Umsatzentwicklung im Wirtschaftsbau für 2020 kann nicht aufrechterhalten werden, weil insbesondere die die Nachfrage tragenden Säulen des Dienstleistungsbereiches von der Corona-Pandemie besonders betroffen sind. Als Trendaussage wird aus heutiger Sicht (Anfang Mai 2020) die Erwartung zur Umsatzentwicklung von +5,5 % auf ca. -3,5 % angepasst.

Öffentlicher Bau

In Folge der Corona-Pandemie brechen Steuer- und andere Einnahmen der Kommunen erheblich ein. Die Kommunen sind mit einem Anteil von 60 % der wichtigste Auftraggeber öffentlicher Bauinvestitionen. Nach Einschätzung des Präsidenten des Deutsche Städtetags, Burkhard Jung, werden die kommunalen Haushalte so hohe Einbußen erleiden, wie sie sie in der Geschichte der Bundesrepublik noch nicht gesehen haben.

Mindestens 15 bis 20 % der Gewerbesteuer könnten im Bundesdurchschnitt wegbrechen, möglicherweise sogar noch deutlich mehr. Bei der letzten Steuerschätzung im November 2019 war die Gewerbesteuer auf ca. 55 Mrd. € veranschlagt worden. Ein Verlust von ca. 20 %, allein bei der Gewerbesteuer, bedeutet mithin Einnahmeverluste von über 10 Mrd. €. Zudem weisen die Kommunen auf Mehraufwendungen im sozialen Bereich hin.

In vielen Kommunen werden Haushaltssperren verhängt, da angesichts der wegbrechenden Einnahmen konsumtive und investive Ausgaben gekürzt werden müssen. Das bedeutet auch, dass keine neuen Investitionsprojekte mehr beauftragt werden.

Der Deutsche Städtetag fordert daher einen kommunalen Rettungsschirm. Bund und Länder seien in der Pflicht, die Handlungsfähigkeit der Kommunen aufrecht zu erhalten. Die Bauverbände unterstützen dies ausdrücklich.

Selbst wenn ein solches Programm, für das die Konjunkturpakete aus der Finanzkrise als Muster dienen können, zeitnah beschlossen wird, tritt dessen Wirksamkeit erfahrungsgemäß zeitverzögert ein.

Die Prognose der Umsatzentwicklung im öffentlichen Bau für 2020 wird aus heutiger Sicht von +4 % als Trendaussage auf 0 % angepasst. Dabei ist eingepreist, dass der Bund beabsichtigt, seine geplanten Budgets für die Infrastruktur umzusetzen. Dies ist angesichts der Herausforderungen bei der Überleitung der Auftragsverwaltung der Länder auf den Bund im Autobahnbau bereits sehr anspruchsvoll. Die stagnierende Orderentwicklung im Straßenbau bringt diese Schwierigkeiten zum Ausdruck.

Kapazitäten und Investitionen

Bei einer erwarteten nachlassenden Dynamik bei der Nachfrage nach Bauleistungen ist mit einem erhöhten Preiswettbewerb und damit abgeschwächten Preisauftrieb zu rechnen (statt +4 % im Jahresverlauf 2020 nur noch+3 %). Die reale Umsatzentwicklung wird daher bei -3 % bis -3,5 % erwartet (siehe Tabelle 10).

Insgesamt aber bleiben die Herausforderungen bei der Infrastruktur und im Wohnungsbau in Deutschland hoch. Angesichts der in den Folgejahren zu bewältigenden Baunachfrage werden die Unternehmen bestrebt sein, die Zahl der Beschäftigten zu halten, in 2020 aber nur geringfügig auf 875.000 ausbauen.

Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) hat im Mai 2020 seine ausführliche Analyse zur Konjunkturentwicklung und zur wirtschaftlichen Lage der Bauunternehmen veröffentlicht. Diese kann als PDF heruntergeladen werden unter

https://www.zdb.de/fileadmin/dokumente/Meldungen/2020/Konjunkturprognose_Mai_2020_fi nal_Web.pdf


Diese Verpflichtungen zur Wohnraumlüftung gibt es

Dieser Artikel ist zuerst in KÄLTE + KLIMATECHNIK (KK 9-2018) erschienen und kann unter https://gentnershop.de/kk/hefte bestellt werden.

Wie sind mit Lüftungsanlagen die Verpflichtungen, die aus gesetzlichen Vorgaben resultieren, rechtssicher einzuhalten? Eine wichtige Frage, denn nach § 6 Abs. 2 EnEV ist der gesundheitlich erforderliche Mindestluftwechsel in Wohngebäuden vorgeschrieben.

Die DIN 1946-6 „Lüftung von Wohnungen – Allgemeine Anforderungen, Anforderungen zur Bemessung, Ausführung und Kennzeichnung, Übergabe/Übernahme (Abnahme) und Instandhaltung“ fordert die Einhaltung des zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderlichen Mindestluftwechsels. Die Norm legt weiterhin fest, dass bei Neubauten und Sanierungen von Wohngebäuden ein detailliertes Lüftungskonzept vorliegen muss.

Liegt dieses Konzept nicht vor, haftet der Planer für spätere Feuchte- oder Schimmelschäden. Wird es korrekt erstellt und umgesetzt, werden sich die Ergebnisse unmittelbar und nachhaltig auszahlen: Die Nutzer erhalten zuverlässig und automatisch frische Luft, der Werterhalt des Gebäudes ist ohne Schimmelgefahr gesichert, es besteht Rechtssicherheit für Planer und eine stabile Auftragslage für die Anbieter von Lüftungstechnik. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften ist relativ einfach, wie die nachfolgenden Betrachtungen zeigen werden.

Warum ist die Luft selten „frisch“?

Dass die Luft in Wohn- und Arbeitsräumen oft alles andere als frisch ist, wird nicht immer problembewusst wahrgenommen. Oft enthält die Raumluft eine zu hohe Feuchtigkeit und zu wenig Sauerstoff. Hinzu kommen ein zu hoher CO2-Gehalt sowie Ausdünstungen aus Möbeln, Putzmitteln, Kunststoffen, Nikotin und Baustoffen wie Farben, Lacken etc.

Einen wesentlichen Anteil der Feuchtigkeit in Wohnräumen verursachen die Nutzer selbst. Die als „Wohnfeuchte“ bezeichnete Feuchtigkeit kann bereits als Folge der menschlichen Atmung oder von Schweiß entstehen. Darüber hinaus durch Duschen, Waschen oder Kochen.

Schimmelbefall steigt bei unzureichender Lüftung

Ein feuchtes Raumklima schafft die besten Voraussetzungen für Schimmelpilzbildung und Schimmelwachstum. Wenn Feuchtigkeit, Nährboden und ausreichende Temperatur über eine bestimmte Zeit vorhanden sind, wird der Schimmelpilzbefall ermöglicht. Die warme Luft speichert die Feuchtigkeit. Sobald sie auf kalte Stellen trifft, kondensiert sie: Es bilden sich nasse Stellen, meist an der Zimmerwand, die an der kalten Außenseite des Hauses liegt. Es entsteht Schimmel.

Ausreichendes Lüften kann das Schimmelproblem verhindern. Schon fünf Minuten Stoßlüftung bei weit geöffneten Fenstern und dies mehrfach täglich können hier Abhilfe schaffen. Der Raum kühlt nicht aus, denn Wände und Möbel geben die gespeicherte Wärme so schnell nicht ab. Und die frische Luft wärmt sich rasch auf. Bei modernen Gebäuden macht allerdings der Lüftungswärmeverlust bei der Fensterlüftung etwa 70 Prozent der aufgewendeten Heizenergie aus. Allein schon aus diesem Grund sind Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung sehr sinnvoll.

Wer ist für die Lüftung verantwortlich?

Bleibt die Frage, ob die Verantwortung für ausreichendes Lüften allein auf die Nutzer, beispielsweise Mieter, übertragen werden kann. Nach aktueller Rechtsprechung ist es nicht so.

Das OLG Frankfurt a. M. sagt: „Privatrechtlich ist mehr als zweimaliges Stoßlüften am Tag nicht zumutbar.“ Die Minimalforderung von Raumhygieneexperten sind vier bis sechs Stoßlüftungen am Tag durch das Öffnen der Fenster für ca. 10 Minuten. Manche fordern sogar die Fenster alle zwei Stunden zu öffnen – auch nachts! Dies sei einem Mieter nicht zuzumuten, urteilen die Gerichte: Eine Wohnung müsse so beschaffen sein, dass bei einem üblichen Wohnverhalten die erforderliche Raumluftqualität ohne besondere eigene Lüftungsmaßnahmen gewährleistet ist.

Nach Informationen des Mieterverbandes wird rund die Hälfte aller Konflikte um Mietminderung durch Schimmelbefall ausgelöst. Der Vermieter darf aber die Probleme, die mit immer luftdichteren Wohnungen geschaffen werden, nicht einfach auf den Mieter verlagern. Der Vermieter wird von seiner Verantwortung nicht frei, wenn er unzumutbare Lüftungsmaßnahmen verlangt.

Wie der Bundesverband für Wohnungslüftung informiert, muss er auf die sozialen Gegebenheiten Rücksicht nehmen: So stehen in der Regel Wohnungen über den Tag leer, wenn die Bewohner ihrer Arbeit nachgehen. Demnach kann nur morgens und abends gelüftet werden. Vor diesem Hintergrund entsprechen Gebäude, die ausschließlich durch Fensterlüftung belüftet werden, nicht dem aktuellen Stand der Technik. Architekten, Planer und SHK-Betriebe, die heute noch Gebäude ohne lüftungstechnische Maßnahmen planen, setzen sich erheblichen Haftungsrisiken aus.

DIN 1946-6 schreibt Lüftungskonzept vor

Nach § 6 Abs. 2 EnEV 2009 sind zu errichtende Gebäude (Wohnungen) so auszuführen, dass der zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt ist.

Konkret gefasst ist diese Forderung in der im Mai 2009 überarbeiteten DIN 1946-6 „Lüftung von Wohnungen – Allgemeine Anforderungen, Anforderungen zur Bemessung, Ausführung und Kennzeichnung, Übergabe/Übernahme (Abnahme) und Instandhaltung”. Die Vorgaben dieser Norm geben dem Planer plausibel erklärbare Regelungen an die Hand.

Zu beantworten ist für das Lüftungskonzept nämlich allein die Frage: Wird das neue oder modernisierte Gebäude über die Gebäudeundichtigkeiten ausreichend belüftet und welche zusätzlichen, lüftungstechnischen Maßnahmen sind notwendig, um nutzerunabhängig einen ausreichenden Luftwechsel zu gewährleisten?

Wohngebäude sind im Laufe der aktuellen Entwicklung den Energieverbrauch zu senken immer dichter geworden, die Notwendigkeit eines ausreichenden Luftwechsels aus bautechnischen und hygienischen Gründen besteht jedoch unverändert weiter. Um einen entsprechenden Nachweis zu erbringen, muss nach der DIN 1946-6 bei neuen Gebäuden oder wenn bestehende Gebäude modernisiert werden, ein Lüftungskonzept erstellt werden. Dieses umfasst auch Teilmodernisierungen, denn als Modernisierung gelten nach dieser Norm alle lüftungstechnisch relevanten Änderungen am Gebäude. Es muss also ein Lüftungskonzept erstellt werden

  • für ein Mehrfamilienhaus (MFH), wenn in einer Wohneinheit ein Drittel aller Fenster ausgetauscht werden;
  • für ein Einfamilienhaus, wenn ein Drittel aller Fenster ausgetauscht werden oder mehr als ein Drittel der Dachfläche abgedichtet wird.

Vier Lüftungsstufen

Kernstück der Norm ist die Festlegung von vier Lüftungsstufen unterschiedlicher Intensität.

  • Lüftung zum Feuchteschutz 0,3-fach / h: Lüftung in Abhängigkeit vom Wärmeschutzniveau des Gebäudes zur Gewährleistung des Bautenschutzes (Feuchte) unter üblichen Nutzungsbedingungen bei teilweise reduzierten Feuchtelasten (z. B. zeitweilige Abwesenheit der Nutzer, Verzicht auf Wäsche trocknen). Diese Stufe muss gemäß Norm ständig und nutzerunabhängig sichergestellt sein.
  • Reduzierte Lüftung (nutzerunabhängige Lüftung) 0,7-fach / h: Zusätzlich notwendige Lüftung zur Gewährleistung des hygienischen Mindeststandards (Schadstoffbelastung) und Bautenschutzes bei zeitweiliger Abwesenheit des Nutzers. Diese Stufe muss weitestgehend nutzerunabhängig sichergestellt sein.
  • Nennlüftung 1,0-fach / h: Beschreibt die notwendige Lüftung zur Gewährleistung der hygienischen und gesundheitlichen Erfordernisse sowie des Bautenschutzes bei Normalnutzung der Wohnung. Der Nutzer kann hierzu teilweise mit aktiver Fensterlüftung herangezogen werden.
  • Intensivlüftung 1,3-fach / h: Dient dem Abbau von Lastspitzen (z. B. durch Kochen, Waschen) und auch hier kann der Nutzer teilweise mit aktiver Fensterlüftung herangezogen werden.

Dezentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung

Die Lüftungsaufgabe kann den Bewohnern durch moderne Lüftungsanlagen abgenommen werden. Zuverlässig und automatisch, rund um die Uhr. Durch sie wird die Immobilie kontinuierlich mit Frischluft versorgt. Schäden durch Schimmel und Feuchtigkeit gehören der Vergangenheit an. Der Wert der Immobilie wird erhalten.
Eine Möglichkeit, den lüftungstechnischen Anforderungen der DIN EN 1946-6 gerecht zu werden, ist die kontrollierte Lüftung mit Wärmerückgewinnung. So können die Vorteile einer dichten Gebäudehülle bestmöglich genutzt und unnötige Lüftungswärmeverluste verhindert werden.

Wesentliche Argumente für eine dezentrale Lüftungsanlage sind:

  • Wärmerückgewinnung bis zu 91 Prozent;
  • mögliche Einsparungen bei der Jahresheizenergie;
  • nur eine sehr geringe elektrische Hilfsenergie ist erforderlich;
  • meist ein hocheffizienter Gleichstromantrieb;
  • keine Abschläge für elektrische Nachheizung, Übergabe, Frostschutz u. Ä.; – Förderfähigkeit der Maßnahme;
  • Es müssen im Gebäude keine Kanäle und Leitungen verlegt werden.

Fazit

Eine Nachrüstung ist einfach möglich. Die Lüftungsgeräte „verschwinden“ in der Wand, Filter und Abdeckungen können der Raum- bzw. Außenwandfarbe angepasst werden. Die Montage für ein Einfamilienhaus dauert weniger als einen Tag. Generell ist es empfehlenswert, bei der Auswahl der Lüftungsanlage eine primärenergetische Bewertung zugrunde zu legen. Dafür kann der Architekt auf das fundierte Wissen im Bereich der Haustechnik, insbesondere der Lüftung, von Energieberatern zurückgreifen.
(Joachim Schrader)


Neue Verteilung der Maklerkosten

In der 990. Sitzung am 5. Juni 2020 hat der Bundesrat einen entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages gebilligt.
Wer ein Haus oder eine Wohnung kauft, muss nur noch maximal die Hälfte der Maklerkosten zahlen.

Der Verkäufer muss die Provisionszahlung nachweisen

Damit ist es künftig nicht mehr möglich, dass Verkäufer die volle Provision auf den Käufer abwälzen. Außerdem muss der Käufer seinen Anteil erst zahlen, wenn der Verkäufer seine Provisionszahlung nachgewiesen hat.

Die Maklerkosten werden geteilt

Beauftragen beide Vertragsseiten einen Makler einvernehmlich, dann müssen sie nach dem Gesetzesbeschluss automatisch jeweils die Hälfte der Maklerkosten zahlen.

Maklerverträge nur noch schriftlich

Neu ist auch, dass für Maklerverträge über Häuser und Wohnungen künftig die Textform vorgeschrieben ist, um Unklarheiten zu vermeiden.

Bildung von Wohneigentum erleichtern

Ziel des Gesetzes ist es, Immobilienkäufer vor einer Zwangslage zu schützen. Außerdem soll die Absenkung der Erwerbsnebenkosten die Bildung von Wohneigentum erleichtern.

Unterzeichnung, Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll sechs Monate nach der Verkündung in Kraft treten.


Qualitätsoffensive FVID e.V. – weitere Veranstaltungen in den kommenden 12 Monaten geplant

Sie wollen sich im Wachstumsmarkt Innendämmung qualifizieren und die im Markt anerkannte Sachkunde Innendämmung erwerben!
Als Verarbeiter/Fachkraft/Handwerker sind Sie interessiert hiermit gleichzeitig die Qualifizierung zum Einbau RAL-zertifizierter Innendämmungen zu erlangen und in die offizielle Liste der Vergabestelle für das RAL-Gütezeichen (GG-Cert, Köln) aufgenommen zu werden.

In den bewährten 3-Tages-Intensivseminaren wird das notwendige Know-how zum Themenbereich Innendämmung auch anhand zahlreicher Praxisbeispiele vermittelt und ausführlich erläutert.

Leider hat die Coronaviruskrise einen Strich durch die ursprüngliche Seminar-Planung gemacht. So musste das für März 2020 geplante Seminar „Sachkunde Innendämmung“ in Frankfurt am Main leider abgesagt werden!

Für die kommenden 12 Monate konnten jetzt weitere Termine für das mehrtägige Seminar gefunden werden.

Für die 3-Tage-Schulungen „Sachkunde Innendämmung“ sind nunmehr vier Veranstaltungen fest eingeplant:

  • Dresden, Mo. 29.6. – Mi. 1.7.2020, in Zusammenarbeit mit der EIPOS Europäisches Institut für postgraduale Bildung GmbH
  • Frankfurt/Main, Mi. 2.12. – Fr. 4.12.2020, Geschäftsstelle FVID e. V., Kettenhofweg 14-16, 60325 Frankfurt
  • Münster, Mi. 21.4. – Fr. 23.4.2021, in Zusammenarbeit mit dem Bildungszentrum HBZ der Handwerkskammer Münster

Detaillierte Seminarinformationen (Datum, Ort, Kosten) finden Sie in der Veranstaltungsliste des FVID oder im Seminarflyer unter https://www.fvid.de/images/Aktuelles/020-5%20FVID%20FLYER%20SEMINAR_OK- RGB.pdf

Diese und weitere Interessante Veranstaltungen der Mitglieder und Kooperationspartner rund um das Thema Innendämmung sind unter https://www.fvid.de/index.php auf der FVID- Startseite gelistet.


Neue Mitglieder im FVID e.V. – der Verband wächst kontinuierlich

Der FVID begrüßt weitere Mitglieder aus verschiedenen Bereichen kann damit seine Kompetenz weiter ausbauen.

Als neues Mitglied beim FVID begrüßen wir ganz herzlich die Firma XERAL, eine Marke der Interbran Baustoff GmbH mit Sitz in der Wonnegaustr. 155, 67550 Worms-Abenheim.

Mit XERAL als Hersteller von Dämmputzen und Dämmplatten mit Perlite und Calciumsilicat als Leichtzuschläge haben wir beim FVID e.V. einen weiteren Spezialisten für mineralische Dämmstoffe.

Weiterhin begrüßen wir Herrn Thomas Pohlan, der seit 25 Jahren selbständig in der Bauausführung insbesondere im Innenausbau und in der energetischen Sanierung tätig ist. Herr Pohlan der praktische Erfahrung mit den verschiedenen Innendämmungen gesammelt hat ist TÜV-zertifizierter Sachkundiger für Schimmelsanierung und hat die komplette Ausbildungsreihe zum TÜV-zertifizierten Bauwerksdiagnostiker erfolgreich absolviert.
Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit mit den neuen Mitgliedern.

Die komplette Mitgliederliste ist auf der FVID-Homepage www.fvid.de/index.php/partner einsehbar.

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