IV/2018

Baukulturbericht 2018/19

Verstärkt in den Bestand investieren

Der Baukulturbericht 2018/19 „Erbe – Bestand – Zukunft“ fokussiert schwerpunktmäßig die Bedeutung und die Potenziale unseres Gebäudebestands, mit dem Ziel neue Perspektiven für das gebaute Erbe zu eröffnen. Bestandsarchitekturen und -infrastrukturen sind nicht nur kulturell bedeutend: Sie verfügen über soziale, ökologische und ökonomische Werte, in denen der Schlüssel für eine zukunftsweisende Baukultur liegt.

Bestand halten und weiterentwickeln!

Auf-, An- oder Umbauten können zeitgemäße Lösungen für Bestandsgebäude darstellen. Diese Maßnahmen leisten einen Beitrag zur ökologischen und ökonomischen Nachhaltigkeit. Dabei muss der Fortbestand identitätsstiftender regionaler Elemente sichergestellt werden.
Bestehende Gebäude lassen sich häufig mit geringen Eingriffen zeitgemäß anpassen.

Hier kann der Baukulturbericht 2018/19 kostenfrei heruntergeladen werden:

https://www.bundesstiftung-baukultur.de/baukulturbericht-201819

Bestandssanierung bringt mehr als härtere Neubau-EnEV

Ergänzend zum Baukulturbericht 2018/19 ein Bericht aus Redaktion EnBauSa.de vom Do 25.10.2018

In einem Interview mit EnBauSa.de erklärt Herr Christian Stolte, Bereichsleiter energieeffiziente Gebäude der Deutschen Energieagentur (Dena), er habe berechnet, dass eine Verschiebung der EnEV-Verschärfung im Neubau für die Klimawende kaum Relevanz hat. Steuerliche Abschreibung für Eigenheimerbesitzer, eine Energieberatungsoffensive oder flächendeckende Kommunikation zum Sanierungsfahrplan nennt er als mögliche Maßnahmen, um bei Sanierung einen Schritt nach vorne zu machen. Der Wohnraumgipfel habe sich zu sehr auf den Neubau konzentriert.

Auf die Frage ob er eine weitere Verschärfung der EnEV-Standards im Neubau im Moment für sinnvoll halte stellte er fest, dass es sich in manchen Fällen rechnet, in anderen eben nicht.
Immerhin werden 50 Prozent aller Neubauten mit einem hohen Effizienzstandard gegenwärtig über die KfW gefördert. Wenn man die EnEV verschärft, werden gleichzeitig die Hürden für eine Förderung höher. Eine Beibehaltung des derzeitigen Stands halte er für gut, weil das für den Moment etwas Ruhe in die Diskussion bringt. Auf keinen Fall darf man aber Standards zurückschrauben.

Bestandssanierung bringt mehr als härtere Neubau-EnEV.

Optionen in der Bestandssanierung sieht Herr Stolte bei der Gebäudehülle und bei der Anlagentechnik. Da ist wenig in Bewegung, da kommen wir nicht so richtig voran.
Da hat man ganz andere Größenordnungen die man einsparen kann als im Neubau.

Das vollständige Interview zum Nachlesen unter

https://www.enbausa.de/finanzierung/aktuelles/artikel/bestandssanierung-bringt-mehr-als- haertere-neubau-enev-6128.html


Änderungen und neue Gesetze im November 2018

Das gesamte Jahr über treten neue Gesetze und Änderungen in Kraft. Die „Deutsche Handwerks Zeitung“ fasst monatlich die wichtigsten Neuerungen zusammen.
Im Folgenden ein Auszug dessen was ab November 2018 wichtig wird:

Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen: ab November wird ein Notbremsassistent Pflicht

Notbremsassistenten sollen Auffahrunfälle verhindern, indem sie vor einem zu geringen Abstand zum Vordermann warnen und im Notfall automatisch abbremsen.
Ab dem 1. November 2018 gilt diese Regelung auch für Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen. Bereits seit 2015 müssen neuzugelassene Nutzfahrzeuge ab acht Tonnen mit automatischen Notbrems- assistenten ausgestattet sein.

E-Rechnung wird für alle Bundesministerien und Verfassungsorgane Pflicht

Ab dem 27. November 2018 müssen die obersten Bundesbehörden in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Ein Jahr später am 27. November 2019 sollen dann alle anderen öffentlichen Auftraggeber des Bundes ebenfalls dazu in der Lage sein.
Den Ländern und Kommunen bleibt noch bis zum 18. April 2020 Zeit, sich auf die Änderung vorzubereiten und umzustellen.

Kfz-Versicherer wechseln: Achtung Kündigungsfrist

Für alle, die ihren Kfz-Versicherungsanbieter wechseln wollen, sollten sich den 30. November wieder als Stichtag vormerken. Eine eventuelle Kündigung so verschicken, dass das Schreiben bis spätestens zum Stichtag am Ende des Monats beim Versicherer eingeht. Andernfalls ist ein Wechsel zum 31. Dezember nicht möglich.

Ein Versichererwechsel während des Jahres ist nur in Ausnahmefällen möglich. Dies ist z. B. gegeben bei einem Fahrzeugwechsel oder im Falle einer Prämienerhöhung des Versicherers.

Musterfeststellungsklage

Zum 1. November tritt das neue Sammelklagerecht in Kraft. Verbänden und Kammern wird so das Recht eingeräumt Musterklagen einzureichen. Bürger mit gleichgelagertem Schaden können sich diesen dann anschließen.
Der Vorteil für den Verbraucher: Klagen werden weniger mühsam und erheblich günstiger. Bei einer Musterfeststellungsklage wird der Sachverhalt einmalig für alle gleichartigen Schadensfälle geklärt. Der Verbraucher muss den Schaden nicht mehr selbst vor Gericht beweisen. Entscheiden die Richter zugunsten der Kläger, müssen die an der Klage beteiligten Verbraucher nur noch die Höhe des Schadensersatzes vor Gericht erstreiten.

Dies wird insbesondere für Diesel-Käufer interessant. Der Verbraucherschutz Bundesverband (vzbv) und der ADAC am wollen am 1. November Klage gegen den Volkswagen-Konzern einreichen. Betroffene Verbraucher können sich der Sammelklage anschließen und sich dazu ab Monatsbeginn in ein entsprechendes Klageregister eintragen.

Weitere Infos und ausführlichere Darstellungen zu den Änderungen zu „Änderungen und neue Gesetze im November 2018“ u.a. unter:

https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/aenderungen-neue-gesetze-november- 2018/150/3097/379866


„Sachkunde Innendämmung mit gleichzeitiger Qualifizierung zum Einbau RAL-zertifizierter Innendämmungen“ am 28. – 30.11.2018 in Frankfurt am Main

Sie wollen sich im Wachstumsmarkt Innendämmung qualifizieren! Hierzu wollen Sie die im Markt anerkannte Sachkunde Innendämmung erwerben!
Sie sind als Verarbeiter/Fachkraft/Handwerker interessiert, hiermit gleichzeitig die Qualifizierung zum Einbau RAL-zertifizierter Innendämmungen zu erlangen und in die offizielle Liste der Vergabestelle für das RAL-Gütezeichen (GG-Cert, Köln) aufgenommen zu werden.

In diesem 3-Tages-Seminar vermitteln die Trainer das notwendige Know-how zum Themenbereich Innendämmung. Anhand zahlreicher Praxisbeispiele wird dies ausführlich erläutert.
Als Teilnehmer erhalten Sie außerdem ein Exemplar des Praxis-Handbuchs Innendämmung mit mehr als 70 Tabellen und 300 Abbildungen.

Darüber hinaus können für diese Qualifizierungsmaßnahme auf Wunsch Logos/Siegel erworben werden, mit denen Sie im Markt für Ihre besondere Sachkunde Innendämmung werben können.

Weitergehende Infos und Anmeldung unter

https://www.fvid.de/index.php/veranstaltungen


Interessante Veranstaltungen

SYMPOSIUM FACHWERK 2018

Fachwerkbauten sind etwas Einzigartiges. In keiner anderen Gebäudeart finden sich gelebte Baugeschichte und das „ganz besondere“ Wohnempfinden so vereint wie hier. Es lohnt sich, in den Erhalt und die Restaurierung von Fachwerkbauten zu investieren.

Fa. CLAYTEC lädt ein zum Symposium Fachwerk, das am 20. November 2018 in Dresden stattfindet.

In der Fachwerkrestaurierung hat CLAYTEC seine Wurzeln und seine Kompetenz. Im Laufe der mehr als 30jährigen Unternehmensgeschichte hat CLAYTEC alle grundlegenden Lehmbau-Techniken der Fachwerksanierung wiederentdeckt, weiterentwickelt und für das heutige Bauen verfügbar gemacht. Dafür verlieh uns bereits 1997 das Deutsche Nationalkommitee für Denkmalschutz den Deutschen Preis für Denkmalschutz.

Dort erwarten Sie namhafte Referenten mit spannenden Vorträgen zur Geschichte, Bauphysik und Bautechnik des Fachwerkbaus sowie zur Instandsetzung mit Claytec-Lehmbaustoffen. Wir zeigen Ihnen die wichtigsten Techniken in der praktischen Anwendung.

Fachwerkbau ist eine regionale Kunst. Darum sind in Dresden Architekten, Handwerker und Baustoffsortimenter aus der Region unter unseren Referenten.

Weitere Informationen zum SYMPOSIUM FACHWERK 2018 unter

http://www.claytec.de/symposium-fachwerk-2018.html

Bauschaden-Fachtagung 2018 in Hannover

Am 29.11.2018 veranstaltet der Forum Verlag Herkert in Anlehnung an die Fachzeitschrift “der bauschaden” die bauschaden-Fachtagung 2018 in Hannover. Das Hauptthema der Veranstaltung lautet: “Instandsetzung von erberührten Bauteilen” und beschäftigt sich im Kern mit der Umnutzung von bspw. Kellerräumen in Altbauten, die ursprünglich dem Zweck der Bevorratung und Lagerung dienten, heute aber zum Teil sensible Hautechnik beinhalten oder als Wohn-/Hobbyraum genutzt werden. Nutzungsänderungen der Art ziehen Instandhaltungsmaßnahmen mit sich, die bspw. zum Schutz vor Feuchteeinträgen dienen. Im Rahmen der Veranstaltung erfahren Sie von Experten und Praktikern welche Schadensbilder an erdberührten Bauteilen häufig auftreten und was ihre Ursachen sind, welche Maßnahmen zur Instandstandsetzung wirksam sind und welche nachträglichen Maßnahmen Feuchteschäden an erdberührten Bauteilen verhindern können. Anmeldungen werden vom Forum Verlag Herkert entgegengenommen. Die Veranstaltung ist kostenpflichtig.

Weitere Informationen unter:

www.derbauschaden.de/workshop/veranstaltungen-2018/information-2018


FVID Nachgedacht 1/2018

Endlich ist sie da – die neue FVID-Fachtextserie, in der bestimmte Einzelthemen behandelt und auf der FVID Internetseite veröffentlicht werden!

Aktuelle und interessante Themen und Fragestellungen zum Thema „Innendämmung“ entlang der gesamten Wertschöpfungskette sollen aufgegriffen und in jeweils fundierten FVID- Stellungnahmen betrachtet werden. Damit soll auch eine einheitliche FVID-interne Position erarbeitet und nachvollziehbar dargestellt werden. Diese wird auf der FVID-Homepage nachlesbar und für alle interessierten Fachleuten in ihrer täglichen Arbeit verwendbar sein.

Unter dem Arbeitstitel „FVID-Nachgedacht“ berichtet der FVID in Zukunft regelmäßig der Fachwelt in loser Reihenfolge. Die erste Ausgabe „FVID-Nachgedacht 1/2018“ mit einem Beitrag zum Thema Funktionale Aspekte von Lehmbaustoffen bei der Innendämmung steht als Download unter FVID – Nachgedacht zur Verfügung. Weitere Themen sind in der Vorbereitung.

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