Newsletter II/2026

Sachverständige kritisieren GModG-Entwurf – weiterer Fahrplan

Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde 2024 die 65%-EE-Pflicht für neue Heizungen eingeführt. In diesem Jahr soll das Gesetz novelliert und in ein Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) überführt werden.

Am 22.6.2026 fand im Bundestags-Ausschuss für Wirtschaft und Energie eine Anhörung zum geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) statt. Es wurden insgesamt 12 Sachverständige angehört, deren Stellungnahmen überwiegend auf der Webseite des Bundestages veröffentlicht sind.

Nahezu alle Stellungnahmen bemängeln, dass die Verpflichtung zur Nutzung erneuerbarer Brennstoffe ohne einen gesicherten Markthochlauf für Biomethan, Bioöl und Wasserstoff nicht praxistauglich sei. Zudem kritisieren die meisten Sachverständigen, dass das Gesetz trotz des Anspruchs auf Vereinfachung komplex geblieben sei.

Neue Nachweis-, Abrechnungs- und Dokumentationspflichten zur Bio-Treppe, aber auch zur Kostenaufteilung zwischen Mietern und Vermietern konterkarieren den ursprünglichen Deregulierungsanspruch.

Nach Auffassung von Prof. Dr. Remo Klinger ist der GModG-Entwurf verfassungs- und europarechtswidrig, weil insbesondere die ersatzlose Streichung des Betriebsverbots für fossile Heizkessel gegen Artikel 20a des Grundgesetzes verstößt und statt der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Planungssicherheit neue Verunsicherung schafft. Diese Position wird durch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages gestützt, über das der Tagesspiegel kurz vor der Anhörung berichtet hatte:

Demnach erscheint es „schlüssig“, dass das GModG Klimaschutzlasten „unverhältnismäßig“ auf die Zukunft verschiebt, was verfassungsrechtlich „eher nicht zu rechtfertigen“ sei; ob das Gesetz einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht standhalten könnte, sei „eher zweifelhaft“.

Um das Gesetz noch vor der Sommerpause zu verabschieden, müsste der Bundestag in der letzten Sitzungswoche (spätestens am 9.7.) zustimmen. Dann könnte sich der Bundesrat am 10.7. in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause damit beschäftigen und – wie unten beschrieben – das Gesetz passieren lassen oder es weiter verzögern.

Weiteres unter:

https://oekozentrum.nrw/aktuelles/detail/news/newsletter-0326

und

https://oekozentrum.nrw/aktuelles/detail/news/update-zum-gmodg/


Wann ist eine Innendämmung eine Innendämmung?

Bei der Beschäftigung mit Innendämmung taucht regelmäßig die Frage auf, ob und ab welcher Dämmstärke ein feuchtetechnischer Nachweis wirklich erforderlich ist. Sprich: Ab welcher Dämmstoffdicke, bzw. welchem Wärmedurchlasswiderstand ist eine Innendämmung eine Innendämmung. Zur Definition ist es jedoch wichtig, den gesamten Wandaufbau zu betrachten, da die Auswirkung einer Innendämmung nur in Kombination mit der betreffenden Außenwand beurteilt werden kann. Hier muss somit differenzierter vorgegangen wer- den.

Die FVID-Nachgedacht 12/2026 ist nachzulesen unter:

https://fvid.de/fvid-nachgedacht/12-2026-wann-ist-eine-innendaemmung-eine-innendaemmung/


Energieberatung: HEA und DEN bauen Kooperation aus

Angesichts wachsender Anforderungen an die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden – von gesetzlichen Vorgaben über Förderprogramme bis zu steigenden Energiepreisen – nimmt der Bedarf an qualifizierter Energieberatung deutlich zu und bietet einen hohen Mehrwert für Kundinnen und Kunden. Vor diesem Hintergrund bauen die HEA – Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung e.V. und das Deutsche Energieberater- Netzwerk (DEN) e.V. ihre Zusammenarbeit weiter aus. Ziel ist es, die Qualität und Sichtbarkeit qualifizierter Energieberatung weiter zu stärken und gemeinsam Impulse für eine erfolgreiche Energiewende im Gebäudesektor zu setzen.

Weiterlesen unter:

https://www.haustec.de/management/panorama/energieberatung-hea-und-den-bauen-kooperation-aus


Kabinett beschließt neues Klimaschutzprogramm 2026

Das Bundeskabinett hat das von Umweltminister Schneider vorgelegte Klimaschutzprogramm 2026 beschlossen. Das Programm enthält 67 Maßnahmen, die mehr als 25 Millionen Tonnen CO2 zusätzlich einsparen und Deutschland unabhängiger von fossilen Importen machen sollen.
Insgesamt kann Deutschland so im Jahr 2030 knapp sieben Milliarden Kubikmeter Erdgas und rund vier Milliarden Liter Benzin einsparen. So werden in den anstehenden Ausschreibungen rund 2.000 Windräder mehr ausgeschrieben als bislang vorgesehen. Dazu kommen unter anderem das neue Förderprogramm mit sozialer Staffelung für rund 800.000 Elektroautos und zusätzliche Unterstützung für die Industrie beim Umstieg auf moderne Klima-Technologien.

Nachzulesen unter:

https://www.haustec.de/management/normen-recht/kabinett-beschliesst-neues-klimaschutzprogramm-2026

https://www.bundesumweltministerium.de/pressemitteilung/klimaschutzprogramm-2026-macht-deutschland-moderner-und-unabhaengiger-von-oel-und-gas


Was bedeutet eigentlich (thermische) Gebäudehülle?

Gebäudehülle – Außenhaut des Hauses bietet Schutz und Stabilität

Allgemein versteht man unter der Gebäudehülle die Außenhaut des Hauses. Dazu gehören alle Bauteile, die das Haus nach außen abschließen: Fundament, Außenwände, Fenster, Haustür und Dach. Die Funktion der Gebäudehülle ist vor allem der Schutz des Hauses und das gleich in mehrfacher Hinsicht. Die Außenhaut schützt vor Niederschlag, den Außen- temperaturen, Lärm und Sonneneinstrahlung. Darüber hinaus gewährt die Gebäudehülle durch ihre tragenden Eigenschaften Stabilität. Und nicht zuletzt nehmen wir die Gebäudehülle auch über ihre ästhetische Funktion wahr: Material, Farbgestaltung und Textur geben oft Auskunft über das Baujahr, regionale Bautraditionen und Trends.

Thermische Gebäudehülle – entscheidend für die Energieeffizienz

Die thermische Gebäudehülle ist ein spezieller Teil der Gebäudehülle – sie trennt die be- heizten Räume von den unbeheizten Räumen, Erdreich und Außenluft. Deshalb können auch Bauteile im Inneren des Hauses zur thermischen Gebäudehülle gehören.

Weiterlesen unter:

https://www.energie-fachberater.de/ratgeber/ratgeber-sanierungsplanung/thermische-gebaeudehuelle.php


Interessante Veranstaltungen der Mitglieder und Kooperationspartner des FVID e.V.

  • 23.09.2026 – 24.09.2026
    Orangerie Kassel
    Deutsches Energieberater-Netzwerk (DEN) e.V.: DEN-GRE-Kongress 2026
  • 30.09.2026
    Frauenkirche Dresden
    EIPOS – Europäisches Institut für postgraduale Bildung GmbH: Tagung
  • 26.11.2026
    10:00 – 17:30 Uhr / DEN-Akademie, Stuttgart
    Deutsches Energieberater-Netzwerk (DEN) e.V.: Feuchteschutz in der Energieberatung – Grundsätze, Anforderungen, Nachweismethoden (auch) jenseits von Glaser

Weitere aktuelle Veranstaltungstermine und die Links zu den jeweiligen Veranstaltungen unter https://fvid.de/veranstaltungen/

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