I/2018

8. Berliner Schimmelpilzkonferenz Mitte März in Berlin

Am 15. März 2018 veranstaltet die Verlagsgesellschaft Rudolf Müller die inzwischen

8. Berliner Schimmelpilzkonferenz. Die eintägige Veranstaltung befasst sich mit den Problemstellungen von Schimmelpilzbefall in Gebäuden sowie deren fachgerechter Beseitigung. Eine begleitende Ausstellung gibt den Teilnehmern einen Überblick über aktuell relevante Aspekte der Diagnose, Sanierung und Vermeidung von Schimmelpilzbelastungen in Gebäuden für die berufliche Praxis.

Auf der Agenda der 8. Berliner Schimmelpilzkonferenz stehen

Der aktualisierte UBA-Leitfaden zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von

  • Schimmelbefall in Gebäuden
  • Die Auswirkungen von Desinfektionsmitteln auf Schimmelpilze
  • Algen- und Pilzbewuchs an Fassaden: Ursachen, Folgen, Instandsetzung und Vermeidung
  • Aus der Forschung: Instandsetzung von Schimmelpilzschäden durch Abschottungen Schadens- und Sanierungsbeispiele im Detail: Schimmelbefall oder Bläue – ein feiner Unterschied
  • Das neue Bauvertragsrecht und seine Auswirkungen auf Verträge über Schimmelbeseitigung
  • Blick über den Tellerrand: Geruchsbeschwerden in Innenräumen – Pragmatische
  • Lösungsansätze für die Geruchsanalytik, -bewertungen und –sanierungsverfahren

Weiterführende Informationen zum Programm, den Referenten und zur Anmeldung unter www.schimmelpilzkonferenz.de

Materialentscheidung am Bau: Darf der Bauherr mitreden?

Wer entscheidet über die zu verbauenden Materialien: Kunde, Architekt, beide zusammen oder doch der Fachhandwerker im Alleingang?

Entgegen mancher Vermutung, dass die Bauprofis grundsätzlich alles in Eigenregie bestimmen, ist in der Baupraxis eher die Kooperation mit dem Kunden das Mittel der Wahl: Über die Hälfte der Verarbeiter geben in einer Umfrage an, dass sie die Materialentscheidung gemeinsam mit ihren Kunden treffen. Allerdings gibt es zwischen den einzelnen Gewerken Unterschiede.

Handwerker setzen auf Kooperation

BauInfoConsult hat 222 mitarbeiterstärkere Bauunternehmer, SHK-Installateure und Maler/Trockenbauer danach gefragt, wer bei der Auswahl des zu verwendenden Bau- und Installationsmaterials den Hut aufhat. Dabei zeigte sich, dass die Mehrheit der größeren Verarbeiterbetriebe – wenn sie in Projekten alleine oder als hauptverantwortliches Unternehmen agieren – in dieser Frage überwiegend mit ihren Kunden zusammenarbeiten. 61 Prozent der befragten Fachhandwerker geben an, die Materialentscheidungen gemeinsam mit dem Kunden zu treffen.

Kunden entscheiden selten allein

Nach Meinung der befragten großen Betriebe haben die eigenen Kunden eher selten die Entscheidungsgewalt beim Material inne – nur 15 Prozent der Handwerker überlassen dem Endkunden die Materialauswahl. Generell sprechen die Verarbeiter der größeren Unternehmen auffälliger Weise sehr selten überhaupt das abschließende Machtwort, welche Werkstoffe schließlich verbaut werden sollen. Gerade 4 Prozent der befragten Handwerker aus größeren Unternehmen sehen sich bei der Materialwahl alleine am Drücker.

Entscheidung häufig bei Architekten

Betrachtet man die einzelnen Gewerke, so fällt auf, dass Bauunternehmer bei der Frage der Materialwahl auch relativ häufig dem Architekten den Vortritt lassen: Fast ein Drittel der Bauunternehmen gibt an, dass der Architekt darüber entscheidet, welche Werkstoffe nun wirklich verbaut werden sollen. Dies ist zum Teil im Arbeitsalltag begründet, da Bauunternehmen häufig im Neu-/Rohbau beschäftigt sind und dort der Architekt oft über die Ausschreibungen die Materialwahl schon vorab entscheidet.

Generell hat der Kunde nach Ansicht der Bauunternehmen nur in den seltensten Fällen ein Wörtchen mitzureden, wenn es darum geht, welches Material verbaut wird. Gerade mal 6 Prozent der Bauunternehmer überlassen den Endkunden in dieser Frage die Entscheidungsgewalt.

Quelle: BauInfoConsult

Innendämmsysteme im Detail

(Praxis-Handbuch Innendämmung S. 131 ff)

Neben der Einteilung von Innendämmsystemen nach bauphysikalischen Aspekten ist für die praktische Anwendung die Unterscheidung nach bautechnischen Gesichtspunkten erforderlich. Bei der Sonderkonstruktion „Fachwerk“ etwa kann gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik für die technisch-konstruktive Auswahl eines Innendämmsystems eine Tabelle herangezogen werden, die als Hilfestellung für die Wahl des geeigneten Innendämmsystems zu verstehen ist /WTA-Merkblatt 8-5, 2008, S. 6).

Die Aussagen darin geben Anhaltspunkte für die Verwendung der verschiedenen bautechnischen Innendämmsystemarten

• plastische Dämmstoffe

• gemauert und als Ständerwerk hergestellte Vorsatzschalen und

• plattenartige Dämmstoffe

Sowie der einzelnen Materialien. Die verschiedenen Bewertungskriterien in der Tabelle des Merkblatts sind nach dem jeweiligen Einzelfall zu gewichten.

Entsprechend dieser bautechnischen Einteilung werden in diesem Kapitel ausgewählte Innendämm- systemaufbauten hinsichtlich ihrer zu beachtenden Besonderheiten im Überblick vorgestellt und erläutert. Dabei wird auf die jeweiligen spezifischen Eigenschaften und Verarbeitungshinweise eingegangen. Zur Vermeidung von Wiederholungen werden diese nicht in jedem Fall vollständig wiedergegeben. Bei ähnlichen, vergleichbaren Systemen wird davon ausgegangen, dass die jeweils entsprechend gleichen Grundregeln analog zu beachten sind. Das Gleiche gilt für die im Einzelfall auszuführende Untergrundvorbereitung und andere Maßnahmen wie z.B. das Auftragen einer Endbeschichtung, wenn diese bereits zuvor beschrieben wurde.

Auch in dieser Hinsicht wird in der Regel auf spezielle Sachverhalte hingewiesen, die das jeweilige Innendämmsystem betreffen. Die Zusammenstellung der Innendämmsystemaufbauten stellt keine Marktübersicht dar und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Bei den dargestellten Materialsystemen handelt es sich nicht um Empfehlungen, sondern um in der Praxis häufiger verbaute Innendämmsysteme.

Am Markt befindliche, im Praxis-Handbuch jedoch nicht erwähnte oder nicht beschriebene Materialsysteme sind nicht als schlechter oder besser als die gelisteten Systeme zu bewerten. In jedem Einzelfall muss geprüft, bewertet, gewichtet und schließlich festgelegt werden, welches Innendämmsystem sich für die vorgefundene Situation insgesamt am besten eignet.

Eine Marktübersicht kann auch im Internet unter https://www.bauenimbestand24.de/komplexe-systeme-detailliert-betrachtet/150/25871/ eingesehen und heruntergeladen werden.

Neues Werkvertragsrecht: Das gilt seit 1. Januar 2018

Der Gesetzgeber hat im Frühjahr 2017 entschieden, das derzeit bestehende Werkvertragsrecht zu reformieren und insbesondere an die Besonderheiten des Bauvertrags anzupassen. Das Ergebnis ist die größte Reform des Werkvertragsrecht seit des über 120-jährigen Bestehens des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). In die neuen §§ 631 ff. BGB wurden dabei insbesondere verschiedene Regelungen explizit für den Bau- bzw. Verbraucherbauvertrag aufgenommen. Aber auch der Architekten- und Bauträgervertrag wird gesetzlich neu geregelt.

Neues Werk- und Bauvertragsrecht: Änderungen im Überblick

Das neue Werkvertragsrecht sieht eine Vielzahl von Änderungen vor.

Die wesentlichen Neuerungen für den Bau- bzw. Verbraucherbauvertrag wurden von Philipp Scharfenberg, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht bei Melchers Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB; dargestellt und unter

https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/neues-werkvertragsrecht-was-sich-ab-1-januar-2018- aendert/150/10198/356848

von der „Deutsche Handwerks Zeitung“ veröffentlicht.

EU-Datenschutzgrundverordnung DS-GVO) gilt ab Mai 2018

Die neue Datenschutz-Regulierung der EU ist im Amtsblatt veröffentlicht worden. Damit tritt sie im Mai 2018 endgültig in Kraft.

Am 4.Mai 2016 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) im Amtsblatt der Europäischen Union erschienen. Von da an begann der zweijährige Zeitraum, in dem die Mitgliedsstaaten alle Regeländerungen des neuen EU-Rechts in ihre nationalen Gesetze übernehmen sollen.

Nach dem in Kraft treten wird im Datenschutz dann einiges anders geregelt sein als zuvor: Das Bundesdatenschutzgesetz BDSG ändert sich nicht nur, sondern es wird komplett in die DS-GVO aufgehen.

Es herrscht daher eine große Verunsicherung, welche relevanten Änderungen es in der DS-GVO geben wird und wie diese im Unternehmen umzusetzen sind. Welche Konsequenzen diese Änderungen hat und welche Maßnahmen konkret in den Unternehmen angewendet müssen, erfahren Sie im kostenlosen Whitepaper:

„BDSG wird zur DS-GVO: Das sind die Folgen“.

http://www.datenschutz- ticker.de/whitepaper/bdsg_dsgvo.html?gclid=EAIaIQobChMIzauM3OuU2QIVrLztCh0GXQSBEAAYAy AAEgLvBvD_BwE

3-tägige Qualifizierung zum Einbau RAL-zertifizierter Innendämmungen und zum/zur Sachkundigen Innendämmung

Der Fachverband Innendämmung e. V. (FVID) hat auf der Basis des Qualitäts- Labels „RAL-Gütezeichen 964 Innendämmung“ eine dreitägige Qualifizierung / Sachkunde-Ausbildung mit Abschlussprüfung entwickelt und bietet diese u. a. zusammen mit seinen Hersteller-Mitgliedern an.

Neben den bauphysikalischen Grundlagen erhalten die Lehrgangsteilnehmer systemübergreifend und herstellerunabhängig auch einen Überblick über die am Markt angebotenen Innendämmsysteme. Lehrplan und Lehrinhalte basieren auf dem „Praxishandhandbuch Innendämmung“ des FVID e. V., welches alle Lehrgangsteilnehmer erhalten.

Nach bestandener Abschlussprüfung werden den Teilnehmer/-innen nicht nur am Markt anerkannte Teilnahmezertifikate ausgehändigt; die jeweiligen Fachbetriebe werden außerdem in einer offiziellen Liste der Vergabestelle für das RAL-Gütezeichen Innendämmung (GG-Cert) registriert.

Termine 2018: 1.) Mo. 16.4. – Mi. 18.4. 2.) Mi. 28.11. – Fr. 30.11. Ort: Geschäftsstelle FVID e. V., Kettenhofweg 14-16, 60325 Frankfurt a. Main

Teilnehmergebührfür den 3-tägigen Kurs = 595,00 € (zzgl. MwSt.)

Zuzüglich wird eine Prüfungsgebühr von 180,00 € (zzgl. MwSt.) erhoben. Die Gesamtkosten betragen somit 775,00 € zzgl. MwSt.

Ermäßigung: Mitglieder 75,00 € (zzgl. MwSt)

Anmeldungen: nur direkt beim Fachverband Innendämmung e. V. (FVID)

per Email an post@fvid.de .

Eine detaillierte Beschreibung dieser Qualifizierungsmaßnahme erhalten Sie in Kürze als Flyer bzw. finden Sie auf der FVID-Homepage unter www.fvid.de Anmeldungen nehmen wir ab sofort entgegen.

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