IV/2017

7. Sachverständigentag der WTA-D

Modernes Bauen wäre ohne Normen nicht vorstellbar, zu wichtig ist ein unabhängiger Standard, der zu einer Vergleichbarkeit führt. Unterschiedliche Gewerke und damit ver- bunden verschiedene Begrifflichkeiten benötigen eine gemeinsame Sprache. Somit hat sich die nationale, aber auch die internationale Normung zu einer bedeutenden Grundlage im Bauwesen entwickelt.

Ein Bestandteil aktueller Normung ist, dass sie sich überwiegend auf neue Gebäude bezieht. Gleichzeitig müssen immer mehr und verschiedene Gewerke sowie die Anwendung komplexerer Bausysteme berücksichtigt werden, was insgesamt zu einer deutlichen Erhö- hung der Regelungsdichte geführt hat.

Auch bei der Sanierung spielt Normung eine Rolle: Einerseits wird oftmals die zum Errich- tungszeitpunkt des Gebäudes gültige Normfassung benötigt, um beispielsweise den damaligen Standard zu ermitteln. Andererseits müssen ggf. auch aktuelle Normen auf die Sanierung von Bestandsgebäuden angewendet werden wie zum Beispiel die Dokumente vom CEN/TC 346 »Erhaltung des kulturellen Erbes« bei historisch wertvoller und besonders erhaltenswerter Bausubstanz. Dies führt oftmals zu nicht lösbaren Konflikten, da die jeweilige Ausgangsbasis zwischen Altbau und »neuer« Norm nicht vergleichbar ist.

In diesem Spannungsfeld stehen Planer, Bauüberwacher und Ausführende gemeinsam mit privaten und öffentlichen Bauherren bei der Durchführung einer Sanierung.

Der 7. Sachverständigentag der WTA-D hat dieses Spannungsfeld aus verschiedenen Sichten näher beleuchtet. Neben den juristischen Knackpunkten wurden Aufgabenstellungen des Holz- und Bautenschutzes, Aspekte der energetischen Sanierung, Fragen der Betoninstandsetzung und zu bauphysikalischen Anforderungen des Schall- und Brandschutzes von namhaften Experten betrachtet.

Begleitend zum Sachverständigentag hat eine Fachausstellung mit namhaften Ausstellern stattgefunden. Der FVID war ebenfalls sehr erfolgreich mit einem eigenen Stand vertreten. Die Standbesetzung hatten die beiden Koordinatoren Walter Menzel und Manfred Weimer übernommen. Sie konnten in zahlreichen Gesprächen den interessierten Teilnehmern den Fachverband Innendämmung näher vorstellen. So konnte bei einigen Teilnehmern echtes Interesse für eine künftige Mitgliedschaft im FVID geweckt werden; ein Teilnehmer hat spontan seine Mitgliedschaft beantragt.

In Summe eine gelungene Veranstaltung mit fachlich hochkarätigen Referenten und einem absolut positiven Ergebnis für den FVID als Aussteller.

Energetische Verbesserung durch Innendämmung

Quelle: Praxis-Handbuch Innendämmung, Seite 21, Verlagsgesellschaft Rudolf Müller GmbH & Co. KG.

Insbesondere aufgrund der langfristig steigenden Energiepreise führt jede energetische Sanierung zu einer Wertsteigerung der Immobilie. Durch die energetische Verbesserung mittels einer Innendäm- mung soll im Wesentlichen die Ertüchtigung der wärmeübertragenden Umfassungsfläche hinsichtlich des Energieverbrauchs erzielt werden. Entscheidende energetische Vorteile bietet die Innendämmung auch für Räume, die nur temporär genutzt und beheizt werden, wie z. B. Ferienwohnungen, Versamm- lungsräume oder Festsäle. Bei erhaltenswerten Fassaden oder beheizten historischen Gebäuden, an denen keine baulichen Veränderungen erlaubt sind bzw. andere Möglichkeiten der Fassadendäm- mung ausscheiden, ist die Innendämmung oft die einzige Möglichkeit zur Reduzierung der Transmissi- onswärmeverluste. Bei einer energetischen Verbesserung durch Innendämmung muss das bauphysi- kalische Verhalten der Bestandskonstruktion genauer betrachtet und bewertet werden. Besonders zu beachten sind meist die Wasserdampfdiffusion von innen nach außen, die Schlagregenbelastung von außen nach innen und das eingeschränkte Austrocknungspotenzial der Außenwand nach der Sanie- rung. Neben der Vermeidung von schädlichen Tauwassermengen innerhalb der Konstruktion ist die Dauerhaftigkeit der eingesetzten Materialien und somit der Funktionsaufbau der sanierten Konstruk- tion zu bedenken.

Bei Planern und Handwerkern gilt die Innendämmung als bedenkliche Sanierungsmaßnahme und wird vielfach direkt mit Bauschäden in Verbindung gebracht. Die sog. und viel diskutierte Taupunktver- schiebung löst Ängste vor Bauschäden aus und sorgt in der Regel für eine Zurückhaltung bei der Dämmung der Innenseiten von Außenwänden. Andererseits ist es unter Fachleuten seit Langem be- kannt, dass sich eine sorgfältige Planung und gewissenhafte Ausführung der Innendämmung seit Jahrzehnten bewährt hat. Am Anfang jeder Planung einer Wärmedämmung muss das Ergebnis der Maßnahme festgelegt werden. Bei den energetischen Zielsetzungen spielen insbesondere Gesichts- punkte der Wohnraumhygiene eine wichtige Rolle. Bei der energetischen Sanierung mit einer Innen- dämmung sind hohe energetische Bauteilanforderungen in Anlehnung an die Außendämmung nicht immer realisierbar (z. B. bei Baudenkmälern und besonders erhaltenswerter Bausubstanz). Trotzdem kann eine Dämmmaßnahme, die unter Umständen nicht den allgemeinen gesetzlichen Anforderungen genügt, zu einer deutlichen Verbesserung der Wohnqualität und zu einer merklichen Energieeinspa- rung führen (siehe Abb. 1).

Bereits eine Dämmstärke von 15 mm mit einer Wärmeleitfähigkeit von 0,035 W/(m · K) kann die Dämmwirkung eines 36,5-cm-Bestandsmauerwerks verdoppeln. Wer derzeit eine Innendämmung plant, setzt sich freiwillige Ziele zur Verbesserung der ener- getischen Qualität der Gebäudehülle. Aus Gründen der Hygiene und Gesund- heit muss in jedem Fall der Mindestwär- meschutz gemäß DIN 4108-2 erfüllt sein.

Abb. 1: Durchschnittliche Verringerung der Wärmeverluste der Außenwände bei zunehmender Dämmstärke (WLG 045) durch Innendämmung in Prozent (Quelle: Erfurt & Sohn KG).

Bei energetischen Überlegungen können Förderprogramme (z. B. KfW-Bankengruppe) die entspre- chenden Anforderungen vorgeben. Selbst wenn ein Altbau aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht nach dem heute zeitgemäßen Standard gedämmt werden kann, so lassen sich bereits mit Kon- struktionen, für die kein feuchtetechnischer Nachweis erforderlich ist (DIN 4108-3), mit wenigen cm Dämmstoffdicke die Wohnqualität deutlich verbessern und Energieverluste durch die Außenwand re- duzieren (siehe Abb. 2). Die Verwendung bauphysikalisch geeigneter Nachweismethoden ermöglicht selbstverständlich auch die Bemessung und Planung größerer Dämmstoffdicke.

Abb. 2: Innendämmung: Verbesserung der hygienischen (links) oder energetischen Situation (rechts) bei erhaltenswerter äußerer Gebäudesubstanz (Quelle: Erfurt & Sohn KG).

Weitere Informationen zum Praxishandbuch Innendämmung finden sie hier. Sie können dort auch das Buch direkt online bestellen.

UBA-Publikation

Das Umweltbundesamt stellte Anfang Dezember 2017 ihre neuesten Veröffentlichungen vor. Darunter der UBA-Leitfaden:

Leitfaden zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden

Schimmel stellt nach wie vor eines der häufigsten Probleme in Innenräumen dar. Dabei können nach heutigem Wissensstand in den feuchten Materialien (z. B. Bauprodukte, Tapeten, Pappe, Kunststoffe) neben Schimmelpilzen auch weitere Mikroorganismen, vor allem Bakterien und Hefen wachsen. Oft sind die Schäden verdeckt, so dass der Schimmel nicht sogleich mit bloßem Auge erkennbar ist. Wie man solchen Befall erkennt und wie man sichtbare und verdeckte Schimmelschäden sachgerecht und wirksam beseitigt, dazu soll der aktuelle UBA-Leitfaden umfassend Auskunft geben. Er dient in erster Linie den bei der Erfassung und Beseitigung von Schimmelschäden beteiligten Fachkreisen als Wissensgrundlage und Anwendungshilfe. Aber auch die von Schimmelbefall betroffenen Bewohner und Raumnutzer in Schulen, Büros etc. finden darin wertvolle Tipps und Hinweise.

Der Leitfaden steht kostenfrei unter der Adresse

https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/421/publikationen /uba_schimmel leitfaden_final_bf.pdf

zum Download bereit

Alle weiteren Veröffentlichungen sind zu finden auf der Website der Umweltbundesamtes unter http://www.umweltbundesamt.de/publikationen. 

Das ändert sich 2018 für Verbraucher

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale fasst die wichtigsten Neuigkeiten zusammen, die Verbraucher beim Hausbau und bei Sanierungen 2018 beachten sollten.

Förderantrag vor Beginn der Baumaßnahmen stellen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bezuschusst in seinem Programm „Heizen mit erneuerbaren Energien“ Solaranlagen, Wärmepumpenheizungen und Biomasseheizungen. Um die Förderung zu erhalten, müssen Verbraucher ab 2018 den Förderantrag stellen, bevor sie mit der Umsetzung der zu fördernden Maßnahme beginnen.

Absenkung des Tilgungszuschusses

Die KfW (Bankengruppe) verringert ab dem 1. Januar 2018 den Tilgungszuschuss in ihrem Programm „Erneuerbare Energien-Speicher“ zur Förderung von Batteriespeichern für Photovoltaikanlagen von dreizehn auf zehn Prozent der errechneten Speicherkosten.

Altersgerechtes Umbauen wird wahrscheinlich wieder bezuschusst

Alles deutet darauf hin, dass die KfW 2018 wieder Maßnahmen unterstützt, die die Barrierefreiheit von Wohnungen verbessern und dem Schutz vor Einbruch dienen.

HBCD-haltige Dämmstoffe nicht mehr als gefährlicher Abfall eingestuft

HBCD-haltige Dämmstoffe gelten ab 2018 in der Regel nicht mehr als gefährlicher Abfall. Verbraucher müssen sie jedoch separat sammeln, so dass sie vom Entsorger erfasst und gewogen werden können.

Bauherren künftig besser abgesichert

Mit der Reform des Bauvertragsrechts und der Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung erhalten Bauherren ab 2018 eine Baubeschreibung. Sie beinhaltet detaillierte Angaben zum Energie- und Schallschutzstandard. Bauherren profitieren in mehrfacher Weise von dieser Neuregelung:

1. Sie ermöglicht ihnen noch vor Abschluss des Vertrages, Angebote besser miteinander zu vergleichen.

2. Sie belegt, dass die Förderbedingungen eingehalten wurden.

3. Sie eignet sich als Grundlage, um einen Kredit zu beantragen.

4. Sie dient als Nachweis, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften eingehalten wurden.

Darüber hinaus verpflichtet das Bauvertragsrecht ab 1. Januar 2018 die am Bau beteiligten Parteien dazu, die Bauzeit im Bauvertrag verbindlich festzuhalten. Des Weiteren können Bauherren den Bauvertrag innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss widerrufen.

Neuigkeiten für Stromerzeuger

Eingeschränkte Steuerentlastung bei Kraft-Wärmekopplung: Energiesteuern für Gas und Öl werden bei Kraft-Wärmekopplung nur noch nach Abzug der Investitionsbeihilfen rückerstattet. Die Steuerentlastung gilt generell nur für hocheffiziente Anlagen, mit einem Jahresnutzungsgrad von mindestens 70%.

Intelligente Messsysteme für Photovoltaik, Kraft-Wärme-Kopplung und Co.

Ab 2018 können neue kleine Energieerzeugungsanlagen mit Smart Meter ausgestattet werden. Hierbei handelt es sich um einen digitalen Stromzähler, der den Stromverbrauch bzw. die Stromerzeugung ermittelt. Er speichert die Daten und sendet sie an Stromversorger und Netzbetreiber. Das intelligente Messsystem darf die Kosten pro Messpunkt 60 Euro pro Jahr nicht übersteigen. Ab 2020 sollen auch Stromverbraucher mit unter 6.000 kWh pro Jahr mit Smart Meter ausgestattet werden.

Strompreisvergleich lohnt sich

Obwohl die EEG-Umlage 2018 leicht fällt, kann es zu Strompreiserhöhungen kommen. Die gleichzeitige Novellierung des Netzentgeltmodernisierungsgesetzes sieht vor, die Übertragungsnetzentgelte zu vereinheitlichen. Je nach Stromanbieter kann der Strompreis steigen oder sinken. Verbraucher sollten daher ihre Stromverträge prüfen, die Preise vergleichen und gegebenenfalls den Anbieter wechseln.

Die Energieberater der Verbraucherzentrale beraten online, telefonisch oder in einem persönlichen Beratungsgespräch. Sie informieren anbieterunabhängig und individuell. www.verbraucherzentrale-energieberatung.de

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