Newsletter III/2026

Grünes Licht für das Gebäudemodernisierungsgesetz

Der Bundestag hat am 10.07.2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) mit den vom Ausschuss für Wirtschaft und Energie vorgeschlagenen Änderungen in dritter Lesung beschlossen. Der Bundesrat hat ebenfalls zugestimmt.

Das Änderungsgesetz zum Gebäudeenergiegesetz (GEG), mit dem das Gesetz auch in Gebäudemodernisierungsgesetz umbenannt wird, wurde am 28.07.2026 im Bundesgesetz- blatt verkündet.

Erste Regelungen traten am 29.07.2026 in Kraft (Artikel 1, 5, 6 und 8). Erste Regelungen zur Umsetzung der europäischen Gesamtenergieeffizienz-Richtlinie von Gebäuden (Energy Performance of Buildings Directive – EPBD) treten am 01.01.2027 in Kraft (Artikel 2 und 7).

Mit dem Gesetz möchte die Bundesregierung den Wandel zu klimafreundlichen Heizungs-systemen unterstützen, Hauseigentümern aber im Falle eines Heizungstausches wieder mehr Entscheidungsfreiheit zubilligen. So entfallen die seit 2023 geltenden Vorgaben zur Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien beim Heizen ebenso wie Betriebsverbote bestimmter Heizungen.

Gebäudeeigentümer hätten vielmehr die freie Heizungswahl – sie können Wärmepumpen, Hybridmodelle, Biomasse-Pelletheizungen, aber auch Gas- und Ölheizungen verwenden, letztere in Verbindung mit einem Stufenplan („Bio-Treppe“), mit dem schrittweise mehr grüne Brennstoffe genutzt werden müssen (Anteil 10 % ab 2029 bis 60 % in 2040). Die Klimaschutzziele würden weiterhin gelten, so die Bundesregierung.

Weiterlesen unter:

https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/26/1067/1067-pk.html#top-84


Wann braucht man welchen Energieausweis?

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis.

Den Energieausweis gibt es schon seit den Anfängen der Energieeinsparverordnung (EnEV) in zwei verschiedenen Varianten, das hat sich auch mit dem Nachfolgegesetz (Gebäudeenergiegesetz GEG) und dem jetzt gültigen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) nicht geändert: als Energiebedarfsausweis – kurz Bedarfsausweis – und Energieverbrauchsausweis – kurz Verbrauchsausweis. Doch wann muss welcher Energieausweis ausgestellt werden? Oder dürfen Eigentümer wählen? Das hängt vom Baujahr ab und von der Größe des Hauses.

Seit vielen Jahren gelten die gleichen Regelungen, wann welcher Energieausweis für Gebäude benötigt wird. Das ändert sich ab Anfang 2027, denn zum 1. Januar 2027 wird die Europäische Gebäuderichtlinie auch in Deutschland umgesetzt und das hat Anpassungen beim Energieausweis zur Folge. Die Ausweise sollen künftig in Europa einheitlicher werden und so entfallen einige Regelungen und Ausnahmen in Deutschland:

  • Für Wohngebäude ist bei Vermietung, Verpachtung und Verkauf künftig einheitlich ein Verbrauchsausweis ausreichend. –> Ausnahme: Nach wie vor muss bei einer Sanierung ein Energieausweis ausgestellt werden, wenn im Zuge der Sanierung Änderungen an den Außenbauteilen und Berechnungen des Energiebedarfs des gesamten Hauses erfolgen. Dann ist ein Bedarfsausweis Pflicht!
  • Für Nichtwohngebäude muss dagegen immer ein Bedarfsausweis erstellt werden.
  • Ausnahmen gibt es dann nur noch für kleine Gebäude. Die Ausnahmen fürdenkmalgeschützte Gebäude fallen weg.

Nachzulesen unter:

https://www.energie-fachberater.de/beratung-foerdermittel/gesetzliche-vorgaben/energieausweis/wann-braucht-man-welchen-energieausweis.php


Wohnungsbau: Warum der Neubau immer weiter zurückgeht

Der Neubau verliert in Deutschland weiter an Bedeutung. Statt neuer Wohnungen fließt immer mehr Geld in die Sanierung, Modernisierung und den klimafreundlichen Umbau be- stehender Gebäude. Die Wohnungswirtschaft rechnet für das laufende Jahr 2026 mit einem drastischen Rückgang der Neubauinvestitionen und warnt vor den Folgen für den Wohnungsbau.

Für Bauunternehmen und Handwerksbetriebe bedeutet diese Entwicklung, dass sich der Markt immer stärker in Richtung Bestandssanierung und Modernisierung verschiebt. So investierten nach aktuellen Zahlen des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft (GdW) die sozial orientierten Wohnungsunternehmen im Jahr 2025 insgesamt 20,8 Milliarden Euro. Davon flossen bereits 12,7 Milliarden Euro in den Gebäudebestand, während lediglich 8,1 Milliarden Euro auf Neubauprojekte entfielen. Für das Jahr 2026 erwartet die Wohnungs-wirtschaft einen weiteren Rückgang der Neubauinvestitionen um fast 26 Prozent auf nur noch rund sechs Milliarden Euro. Gleichzeitig binden energetische Sanierungen, alters- gerechte Umbauten sowie Digitalisierungsmaßnahmen immer größere Teile der verfügbaren Budgets.

Weiterlesen unter:

https://www.meistertipp.de/aktuelles/news/wohnungsbau-warum-der-neubau-immer-weiter-zurueckgeht


Zinsänderung KfW-Förderung: Zinserhöhung für Sanierungskredite

Seit dem 27.8.2026 gelten für einige Förderprogramme der KfW neue Zinskonditionen. In der Wohnwirtschaft gab es eine Zinserhöhung für Sanierungskredite in den Programmen 261 und 263. Auch wurden bereits die Zinsen im Wohneigentumsprogramm (124) erhöht. In den anderen Programmen bleiben die Zinsen stabil. Die Konditionen der KfW-Bank sind für Eigentümer:innen bei einer Sanierung oft attraktiv. Ein Überblick zu den Programmen der Wohnwirtschaft.

Die aktuelle Zinserhöhung der KfW-Bank betrifft folgende Förderprogramme aus dem Bereich der wohnwirtschaftlichen Investitionen:

  • BEG-Wohngebäude – Kredit (261)
  • BEG-Nichtwohngebäude Kredit (263)

Die Zinsen im KfW-Wohneigentumsprogramm (124) wurden bereits am 24.8.2026 erhöht.

Weiterlesen unter:

https://www.energie-fachberater.de/news/zinsaenderung-kfw-foerderung.php


Wann braucht man ein Lüftungskonzept bei der Sanierung?

Eine Sanierung verändert den Luftwechsel im Haus: Wo vorher (ungewollt) Frischluft über Fugen und Ritzen einströmte, ist danach alles luftdicht verschlossen. In der Alltagspraxis muss daher sichergestellt werden, dass die zum Abführen der Raumluftfeuchtigkeit er- forderlichen Luftwechsel und damit eine funktionstaugliche Wohnungslüftung auch gewähreistet sind.

Eine wichtige Planungsaufgabe ist daher die Erstellung eines funktionstauglichen Lüftungskonzeptes und eine Entscheidungsfindung in Bezug auf Nachweisverfahren, Lüftungsart und Lüftungssystem.

Ein Nachweisverfahren unter pauschalisierten Randbedingungen ist z. B. DIN 1946-6. Was genau die Norm sagt und was es mit dem Lüftungskonzept auf sich hat, nachzulesen unter:

https://www.energie-fachberater.de/heizung-lueftung/lueftung-klima/lueftung/wann-braucht-


Interessante Veranstaltungen der Mitglieder und Kooperationspartner des FVID e.V.

  • 15.10.2026 Forschungstag des FIW e.V. München 2026 unter dem Motto: „50 Jahre Energieeinsparung in Gebäuden – Bilanz und Ausblick“
  • 26.11.2026, 10:00 – 17:30 Uhr / DEN-Akademie, Stuttgart
    Deutsches Energieberater-Netzwerk (DEN) e.V.: Feuchteschutz in der Energieberatung – Grundsätze, Anforderungen, Nachweismethoden (auch) jenseits von Glaser

Weitere aktuelle Veranstaltungstermine und die Links zu den jeweiligen Veranstaltungen unter:

https://fvid.de/veranstaltungen/veranstaltungen-der-mitglieder-und-kooperationspartner/

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