Inhalte
Wann kommt das GEG 2020?
Das Bundeskabinett hat am 23. Oktober 2019 den Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen. Die zuständigen Bundesminister Peter Altmaier (BMWi und Horst Seehofer (BMI) hatten den Entwurf gemeinsam ausgearbeitet.
Das Bundesumweltministerium (BMU) war lange nicht damit einverstanden, dass im GEG- Entwurf der aktuelle EnEV-Standard für Neubauten als Niedrigstenergie-Gebäude nach EU- Richtlinie gilt. Zwar liegt nun liegt ein politischer Kompromiss vor aber aus der Wirtschaft werden klare Forderungen laut das Gesetz zu verbessern.
Es ist klar festzustellen, dass es kaum Änderungen zu den bislang bestehenden Regelungen gibt, nur dass jetzt alle Regelungen in einem Gesetz stehen. Auch trotz gezielter Positionierung des FVID und anderer Verbände wurde die Innendämmung im Entwurf nicht berücksichtigt.
Die Regierung möchte nun wohl nach Jahren der Untätigkeit beweisen, dass sie in der Klimapolitik aktiv ist. Wie das BMWi berichtet, setzte die Bundesregierung mit dem Beschluss den Koalitionsvertrag, das Klimaschutzprogramm 2030 und die Beschlüsse des Wohngipfels 2018 um. Das Gebäudeenergiegesetz schaffe ein neues, einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden.
Ein zentrales Anliegen der Novelle sei die Entbürokratisierung und Vereinfachung durch die Zusammenführung der heute noch separaten Regelwerke zur Gebäudeenergieeffizienz und zur Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien. Damit würden Anwendung und Vollzug wesentlich erleichtert. Für Bauherren und Planer sei mit der Einführung eines alternativen gleichwertigen Nachweisverfahrens für neue Wohngebäude eine erhebliche bürokratische Entlastung gegeben. Mit diesem „Modellgebäudeverfahren“ könnten die Anforderungen nachgewiesen werden, ohne dass Berechnungen für den Nachweis erforderlich seien.
Das aktuelle Anforderungsniveau für Neubauten und Sanierung bliebe unverändert und würde nicht verschärft. Gleichsam können aber die europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden vollständig umgesetzt und die Regelung des Niedrigstenergiegebäudes in das vereinheitlichte Energieeinsparrecht integriert werden.
Eine Kurzzusammenfassung zum GEG-Entwurf vom 23. Oktober 2019 steht zum Download bereit unter: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/G/gebaeudeenergiegesetz-zusammen- gefasst.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Rückkehr zur Meisterpflicht: Der Bundestag stimmt zu
Der Bundestag hat sich mehrheitlich für die Einführung der Meisterpflicht in zwölf Gewerken ausgesprochen. Jetzt muss nur noch der Bundesrat zustimmen.
Mit Nachricht vom 12.12.2019 berichtet die Deutsche Handwerks Zeitung zum Thema Demnach hat der Bundestag hat den Gesetzesentwurf zur Wiedereinführung der Meisterpflicht beschlossen. Das Handwerk begrüßte das Ergebnis. „Das fraktionsüber- greifende klare Bekenntnis zum Meisterbrief ist ein wichtiges und starkes Zukunftssignal an Gesellschaft und Verbraucher“, sagte ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer. Der Bundestagsbeschluss setze ein kraftvolles, richtiges und notwendiges Signal für mehr Qualität und Qualifizierung im Handwerk und stärke dessen Zukunftsfähigkeit. Er setzte darauf, dass nun auch der Bundesrat dem Votum folge, damit das Gesetz wie vorgesehen Anfang 2020 in Kraft treten könne. Die nächste Bundesratssitzung ist für den 20. Dezember geplant.
Im Einzelnen ist Rückkehr zur Meisterpflicht für Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, für Betonstein- und Terrazzohersteller, für Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter sowie Orgel- und Harmoniumbauer geplant.
Allerdings soll die Meisterpflicht nur für neu gegründete Betriebe gelten. Bestehende Betriebe, die derzeit nicht der Meisterpflicht unterliegen, dürfen weiter ihr Handwerk selbstständig ausüben und sollen somit Bestandschutz erhalten.
Die Rückkehr zur Meisterpflicht ist bereits seit längerem geplant. Die Zulassungspflicht war im Zuge der größeren Novelle der Handwerksordnung 2004 für 53 Gewerke abgeschafft worden. Im Koalitionsvertrag hat sich die schwarz-rote Koalition darauf verständigt, die Wiedereinführung der Meisterpflicht zu prüfen und das Handwerk stärker zu fördern. Sie war zuvor schon eine zentrale Forderung der Mittelstands- und Wirtschaftsunion der CDU und wurde nach einem Parteitagsbeschluss 2016 ins Wahlprogramm aufgenommen.
Schimmelbefall durch richtiges Heizen und Lüften vermeiden
Dicke Luft, Schimmelbefall und hoher Energieverbrauch? Das muss nicht sein. Wer beim Lüften in der kühlen Jahreszeit einige grundlegende Regeln beachtet, kann frei durchatmen, vermeidet Bauschäden und unnötig hohe Heizkosten.
Die Experten des Bauherren-Schutzbunds e.V. (BSB) weisen darauf hin, dass Schimmel in Innenräumen ein häufiger Streitgegenstand in Mietrechtsangelegenheiten ist und auch in Bauschadengutachten der Schimmelpilzbefall eine immer größere Bedeutung einnimmt. Durch richtiges Heizen und Lüften und eine fachgerechte Bauausführung kann der Schimmelbefall vermieden werden. Eine ständige Feuchtigkeit schafft die Basis für den Schimmelpilzbefall. Wird die in Innenräumen vorhandene Luftfeuchte nicht ausreichend »weggelüftet«, kann sie zum Beispiel an kalten Außenwandecken, Fensterlaibungen und Rollladenkästen kondensieren. Das so entstehende Tauwasser oder die hohe Luftfeuchte an den Bauteiloberflächen reichen aus, um Schimmelpilze wachsen zu lassen.
Schimmelpilze gelten als allergieauslösend und gesundheitsschädigend. Das richtige Heiz- und Lüftungsverhalten kann mit Thermometer und Hygrometer (Luftfeuchtemessgerät) überprüft werden.
Dos and Don’ts beim Lüften im Winter.
„haustec.de“ stellt dazu 8 Tipps für das richtige Heizen und Lüften vor. Diese und physikalische Hintergründe dazu sind nachzulesen unter: https://www.haustec.de/klima-lueftung/lueftungstechnik/dos-and-donts-beim-lueften-im- winter?utm_campaign=NL20191211&utm_medium=newsletter&utm_source=haustec&utm_t erm=Dos+and+Don%E2%80%99ts+beim+L%C3%BCften+im+Winter
Bauschäden: 29 Mängel pro Hausbau
Laut einer aktuellen Studie zur Bauqualität in Deutschland, weist jedes neugebaute Ein- oder Zweifamilienhaus bis zur Abnahme im Durchschnitt 20 Baumängel auf. Neun weitere kommen bei der Abnahme hinzu. Fast die Hälfte der Mängel entstehen bereits vor Fertigstellung des Rohbaus. Die Studie listet die Schwerpunkte für das Auftreten der Baumängel und nennt die typischen Ursachen dafür.
Diese Studie wurde im Auftrag des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) durchgeführt und kommt zu dem Ergebnis, dass bei 100 Neubau-Ein- und Zweifamilienhäuser im Durchschnitt 20 Baumängel entdeckt worden sind. Neun weitere kamen bei der Abnahme pro Bauvorhaben hinzu. 48 Prozent, also fast die Hälfte aller Mängel entstehen bereits bis zur Fertigstellung des Rohbaus. Zu diesem Zeitpunkt liegen die Fehler noch offen und könnten gut erkannt werden. Fehler wie sich bildende Risse oder eindringende Feuchtigkeit lassen sich im Nachhinein nur mit einem hohen Aufwand beseitigen.
BSB-Geschäftsführer Florian Becker stellt dazu fest: „Diese Baumängel bilden ein hohes finanzielles Risiko. Werden sie unerkannt überbaut, erwachsen aus kleinen Fehlern schnell immense Schäden. Wer sich davor schützen will, beauftragt eine unabhängige Baubegleitung. So werden Mängel erkannt, wenn sie entstehen, und können leicht behoben werden“.
Immerhin treten bei 16 von 100 Bauvorhaben Mängel beim Estrich und Innenputz auf. Weitere Schwerpunkte liegen mit 12 Prozent in den Bereichen Rohbau und Statik und mit 11 Prozent bei der Wärmedämmung. Jedes zehnte Haus weist eine fehlerhafte Gebäude- abdichtung im Kellerbereich und Bodenbereich auf. Die Ursachen der Fehler liegen oft bereits vor Baubeginn.
Die Studienergebnisse zeigen auch: In 99 Prozent der Fälle fehlen wichtige Planungsunterlagen, ohne die eine auftragsgemäße Umsetzung kaum möglich ist. Bei jedem fünften Haus fehlten statische Angaben zur Tragwerksplanung. Diese sind wesentlich für die Standsicherheit und Baukonstruktion der Häuser.
Der Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) rät daher den Bauherren dazu, die Vollständigkeit solcher Unterlagen von einem unabhängigen Sachverständigen prüfen zu lassen.
Interessante Veranstaltungen 2020
Auf der FVID-Homepage unter Veranstaltungen ist eine Reihe von Hinweisen auf interessante und wichtige Veranstaltungen aufgeführt. Die Seite wird regelmäßig aktualisiert.
Ab 14. Januar 2020 – VHV Bauforschung und die Diskussion aktueller Trendthemen
Sie haben mittlerweile Tradition: Die VHV Bautage laden jedes Jahr wieder zum vielseitigen fachlichen Austausch ein. Und das nicht an nur einem Ort – unsere Experten sind auf großer Deutschland-Tour und bringen alle branchenrelevanten Themen direkt zu Ihnen.
Infos dazu unter:
https://www.vhv.de/firmen/magazin/03_2019/bautage2020?source=newsletter
18.-20.03.2020 – Fortsetzung Qualifizierungsoffensive des FVID
Wer sich im Wachstumsmarkt Innendämmung qualifizieren will, benötigt eine fundierte und am Markt anerkannte Sachkunde Innendämmung. Dazu bietet der FVID ein mehrtägiges Seminar an, in dem das notwendige Know-how zum Themenbereich Innendämmung vermittelt wird. Anhand zahlreicher Praxisbeispiele wird dies ausführlich erläutert. Der Lehrplan basiert auf einem Curriculum, das sich an den Inhalten des Praxishandbuches Innendämmung orientiert. Insofern ist der hier gelehrte Inhalt zum Thema Innendämmung nahezu einzigartig ist sowohl im Umfang als auch in der Intensität! Die 3-Tages-Schulung findet nunmehr zum 3. Mal statt.
Infos dazu unter:
https://www.fvid.de/index.php/veranstaltungen/107-fortsetzung-qualifizierungsoffensive-des-fvid
21.04.2020 – Feuchteschutz in der Energieberatung – Grundsätze, Anforderungen, Nachweismethoden (auch) jenseits von Glaser
In diesem Kurs werden zunächst die bekannten Nachweismethoden nach DIN 4108-3 aufgefrischt und die Unterschiede zwischen dem „alten“ Glaserverfahren und dem neuen, 11/2014 eingeführten, Euro-Glaser erörtert. Auf dieser Basis werden Hintergründe und Bedeutung der „Trocknungsreserve“ im Holzbau erläutert – in der Energieberaterszene wenig beachtet, und doch nach DIN 68800 zwingend einzuhalten! Mit den Besonderheiten des Feuchteschutzes bei Innendämmung wird übergeleitet zur hygrothermischen Simulation nach DIN EN 15026, der einzigen Methode, mit der z.B. kapillaraktive Innendämmsysteme, aber auch außen dampfdichte Dächer mit Begrünung oder Bekiesung nachgewiesen werden können. Mit einem „Schnuppereinstieg“ in WUFI® werden die Vorteile der Bauteilunter- suchung mit realen Klima- und Materialdaten dargestellt.
Infos dazu unter:
https://www.deutsches-energieberaternetzwerk.de/feuchteschutznachweis-ueber-glaser- hinaus-mit-praxisteil-wufi-einfuehrung/
23.-24.04.2020 – DEN-GRE-Kongress 2020 mit Kooperationspartnern (FVID e.V., FLiB e.V. u.a.)
Nähere Infos dazu unter:
https://www.fvid.de/index.php/veranstaltungen