V/2020

Qualitätsoffensive FVID e.V. – eine weitere Veranstaltung noch in diesem Jahr?

Die Corona-Krise stellt die gesamte FVID Veranstaltungsplanung auf den Kopf. Der aktuellen Lage geschuldet können leider keine definitiven Zu- oder Absagen für einzelne Veranstaltungen gemacht werden.

Falls es im Dezember wieder möglich ist in unserer FVID Geschäftsstelle in Frankfurt am Main Veranstaltungen abzuhalten wird vom 02.12.2020 bis 04.12.2020 unter Qualitätsoffensive FVID e.V. das Seminar „Sachkunde Innendämmung mit Qualifizierung zum Einbau RAL-zertifizierter Innendämmungen“ stattfinden.

In diesem 3-Tages-Seminar wird das notwendige Know-how zum Themenbereich Innendämmung vermittelt und anhand zahlreicher Praxisbeispiele ausführlich erläutert.

Selbstverständlich informieren wir rechtzeitig über den aktuellen Stand. Nähere Infos dazu auch unter: https://www.fvid.de/index.php/veranstaltungen


Bundestag segnet WEG-Reform ab

Der Deutsche Bundestag beschloss am 17. September 2020 das Wohnungs- eigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG).
Dadurch werden sich u.a. energetische Sanierungen durch die Reduzierung der erforderlichen Mehrheiten einfacher umsetzen und Blockadehaltungen einzelner Eigentümer zurückweisen lassen. So sollen künftig bei Sanierungsmaßnahmen alle Wohnungseigentümer die Kosten tragen müssen, wenn die bauliche Veränderung mit zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und der Hälfte der Miteigentumsanteile beschlossen wurde – allerdings nur dann, wenn die bauliche Veränderung nicht mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.

Darüber hinaus kann jetzt jeder Eigentümer den Einbau einer E-Ladestation, barrierefreie Ein- und Umbauten, Maßnahmen zum Einbruchschutz sowie einen Glasfaseranschluss auf eigene Kosten veranlassen.

Des Weiteren schafft die Reform einen Anspruch auf einen „zertifizierten Verwalter“: Prinzipiell können Eigentümer ab dem 1. November 2022 den Nachweis einer Zertifizierung bzw. Sachkunde vom Verwalter verlangen, sofern dieser keine adäquate Ausbildung oder eine höhere Qualifikation vorweisen kann. Für die Prüfungen ist dann die örtliche Industrie- und Handelskammer (IHK) zuständig.

Ferner kann künftig die Gemeinschaft im Außenverhältnis gerichtlich und außergerichtlich nur durch den Verwalter vertreten werden. Dabei steht den Gemeinschaften prinzipiell aber das Recht zu, die Befugnisse des Verwalters im Innenverhältnis einzuschränken oder zu erweitern.

Erleichterung gibt es bei Umlaufbeschlüssen: So wurde nicht nur anstelle der Schriftform die Textform (die auch E-Mails umfasst) eingeführt. Zudem können Wohnungseigentümer künftig beschließen, dass für einen einzelnen Beschlussgegenstand die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auch im Umlaufverfahren ausreicht. Bisher waren Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren nahezu ausgeschlossen, da immer 100 Prozent einer Gemeinschaft zustimmen mussten. Dieses Verfahren wird nun deutlich öfter zum Einsatz kommen. Denn es erleichtert schnelle Entscheidungen und spart Zeit und Geld der Eigentümer.

Dass die Wohnungseigentümergemeinschaft ab sofort gestärkt wird, zeigt auch die Aufwertung der Eigentümerversammlung als Willensbildungsorgan. Danach ist jede Versammlung beschlussfähig. Ferner wird auch die Online- Teilnahme an Eigentümerversammlungen sowie die Willensbildung im Wege elektronischer Kommunikation ermöglicht, was den Eigentümern eine größere Flexibilität gewährt, an der Versammlung teilzunehmen.


Ökologisches Bauen? Nur 50% achten auf Umweltverträglichkeit

Viele Schadstoffe in Innenräumen sind auf den Einsatz der Bauprodukte zurückzuführen. Diese führen oft zu gesundheitlichen Risiken und können sogar dauerhaften Erkrankungen verursachen. Trotzdem achtet laut einer aktuellen Studie nur jeder Zweite auf die Umweltverträglichkeit der verwendeten Baustoffe. Beim Renovieren sollte deshalb auf die Grundlagen vom ökologischen Bauen geachtet werden. Das bedeutet, dass die Produkte schadstoffarm sein sollten.

Viele Schadstoffbelastungen in Innenräumen sind auf den Einsatz konventioneller Bauprodukte zurückzuführen. Diese können Beeinträchtigungen der Gesundheit und sogar dauerhafte Schäden verursachen. Dennoch brachte eine aktuelle Studie zum Thema Ökologisches Bauen und Umweltverträglichkeit von Baustoffen zutage, dass sogar ein Viertel der Wohnungseigentümer überhaupt nicht darauf achte, welche Baustoffe verwendet werden und ob sie auch umweltverträglich seien. Die repräsentative Umfrage wurde vom Meinungsforschungsinstituts Civey im Auftrag von TÜV Rheinland unter insgesamt 2.500 Wohneigentümerinnen und -eigentümern durchgeführt.

Gesundheit und die Raumluft können auf Dauer geschädigt werden

Die Menschen halten sich die meiste Zeit ihres Lebens in Innenräumen auf. Deshalb fallen die Beeinträchtigungen der Raumluft umso deutlicher auf. „In Baustoffen wie Lacken, Farben oder Teppichen sind häufig Weichmacher oder Lösungsmittel enthalten, die Schadstoffe ausdünsten“, erklärt Dr. Walter Dormagen, Schadstoffexperte bei TÜV Rheinland. Weiterhin bestätigt er, dass Untersuchungen ergeben hätten, dass Schadstoffbelastungen in Gebäuden häufig auf Bauprodukte zurückzuführen seien.

Höherer Preis schreckt vor dem Einsatz umweltverträglicher Baustoffe ab

Interessant ist dabei, dass bei den Menschen in einem Alter von über 50 Jahren rund 56 Prozent darauf achten, dass die verwendeten Baustoffe umweltverträglich sind. Bei den jungen Menschen unter 30 Jahren sind es jedoch nur 24 Prozent, die sich der Problematik bewusst sind. Dormagen begründet dies damit, dass die jungen Menschen schadstoffarme Produkte oft zu teuer finden oder teilweise nicht auf ihre Gesundheit achten würden. Er gibt jedoch zu bedenken, dass es sich besonders bei Baustoffen lohnen würde, einen Blick auf die Inhaltsstoffe zu werfen.

Bauwirtschaft greift den Trend “Ökologisches Bauen” auf

Denn die Gesundheitsgefährdung durch manche Baustoffe ist nicht zu unterschätzen. Deshalb ist der Einsatz von umweltverträglichen Baustoffen auch eine Frage des Gesundheitsschutzes. Dabei ist die wachsende Nachfrage nach Ökologischem Bauen ein Trend, den die Bauwirtschaft aufgreift und zunehmend den Kunden anbietet. Immerhin ergaben die Umfrageergebnisse, dass 18,9 Prozent sehr stark und 31 Prozent eher stark auf die Umweltverträglichkeit der verwendeten Baustoffe achten würden. Das ist ein hohes Potential für eine Spezialisierung der ausführenden Handwerker und ein Thema, das in den nächsten Jahren noch an Bedeutung gewinnen wird.

Gefunden in „meistertipp“
https://www.meistertipp.de/aktuelles/news/oekologisches-bauen-nur-50-achten- auf-umweltvertraeglichkeit


Stellungnahme zum GEG aus der Sicht der Energieberatung

In einer Pressemitteilung vom 13.07.2020 nimmt das DEN e.V., ein Kooperationspartner des FVID e.V., Stellung zum GEG:

Das GEG ist ein Lehrbeispiel dafür, dass Politik keine konsistenten Entscheidungen treffen kann. Die Koalition hat sich, ganz demokratisch, an ihre Koalitionsvereinbarung ge-halten und umgesetzt was vereinbart wurde. Keine Verschärfungen im Gebäudebestand, keine wesentlichen Herausforderungen im Neubau. Trotz des im Grunde sehr soliden Vorgehens, hat die Politik es verpasst die Dynamik der Klimabewegung aufzunehmen und eine mutige Entscheidung zu treffen für einen zukunftsfähigen Gebäudebestand.

Gebäude verursachen nicht nur 30% der klimarelevanten Treibhausgas- emissionen, sondern auch einen erheblichen Teil der privaten (und über die kommunalen Haushalte durch Transferleistungen zu kompensierenden) Lebenshaltungskosten. Zusätzlich ist Bauen und Sanieren ein erheblicher Wirtschaftsfaktor, mit einer starken lokalen Wert-schöpfung, aber auch einer mit einem erheblichen Ressourcenverbrauch. Während beim Auto Fahrverbote, wegen Herstellerbetrug, möglich sind, wird beim Gebäudebestand wesentlich stärker auf Eigeninitiative gesetzt.
Trotz der Differenzen zwischen Klimaschutzanforderungen und Eigentümerinteressen, ist es den zuständigen Resorts (vor allem im BMWi und BMI) gelungen (nicht zuletzt indem sie vor 12 Monaten einen unabgestimmten Ressortentwurf in die Verbändeanhörung ge-geben haben) dieses Gesetz auf den Weg und durch den Bundestag zu bringen. Das war harte Arbeit für alle Beteiligten.

Fazit:

  • Gut das endlich seit 5 Jahren überholte Normen nicht mehr Bilanzierungsgrundlage im
    Ordnungsrecht sind.
  • Bei der Ausstellungsberechtigung von Energieausweisen in NWG wurde endlich unsere langjährige Forderung auch Menschen ohne akademische Grundausbildung, aber mit
  • Praxiserfahrung und gleichwertiger Qualifikation zu zulassen umgesetzt. Sanierungsfahrpläne werden einen entscheidenden Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten müssen. Die Umsetzung durch kostenfreie (eigentlich aber honorarpflichtige Beratungsleistungen) ist nicht optimal. Hier wird es entscheidend auf die Ausgestaltung der Umsetzung und es Vollzuges ankommen.

Erwähnenswert bleibt auch, dass die Vorschläge des FVID in der Stellungnahme zum Entwurf des GEG, geeignete U-Wert-Anforderungen an innengedämmte Außenwände zu festzulegen, um das Dämmpotenzial für diese Art der Wanddämmung optimal auszuschöpfen leider unberücksichtigt geblieben sind.

Die vollständige Pressemitteilung des FVID Kooperationspartners, DEN e.V., unter:
https://www.deutsches-energieberaternetzwerk.de/kurze-stellungnahme-zum- geg-aus-der-sicht-der-energieberatung/ 


Neue Mitglieder im FVID e.V. – der Verband wächst weiter

Als neue Mitglieder begrüßt der FVID e.V. ganz herzlich:

  • die Firma UdiDÄMMSYSTEME GmbH aus Chemnitz, vertreten durch Frau Anka Unger. UdiDÄMMSYSTEME bietet innovative Komplettlösungen für Innen und Außen mit natürlichen, ökologischen und effektiven Dämmstoffen.
  • Ingenieur- und Sachverständigenbüro Dipl.-Ing. (FH) Carmen Umlauft aus Radeberg. Frau Umlauft ist ö.b.u.v. SV für Feuchtigkeitsschäden und Thermische Bauphysik (Ingenieurkammer Sachsen)
  • Sachverständigenbüro Roy Walter aus Nachrodt-Wiblingwerde.
    Herr Walter ist gepr. & zert. Sachverständiger für das Erkennen – Bewerten – Sanieren von „Feuchte- und Schimmelpilzschäden inkl. Wärme und Gebäudedichte“

9. ordentliche Mitgliederversammlung 2020 des FVID e.V.

Die ursprünglich am 24.03.2020 geplante 9. ordentliche Mitgliederversammlung 2020 des FVID e.V. musste aufgrund der plötzlichen Coronavirus-Situation zu diesem Zeitpunkt widerrufen werden und wurde, auf Basis des Mitglieder- Votums, als Präsenzveranstaltung auf den 26.10.2020 bei dem FVID-Mitglied Firma GIMA GmbH & Co. KG in Herrieden-Neunstetten verschoben.

Wegen der aktuellen angespannten Corona-Situation hat sich der Vorstand des FVID e.V. entschieden, die auf 26.10.2020 verschobene Mitgliederversammlung erneut aus zwingenden Gründen zu widerrufen und abzusagen!

Vereinsrechtlich besteht zwischenzeitlich durch das bereits im März verabschiedete „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ die Möglichkeit, nach Paragraf 5, Abs. 2 des Gesetzes auch ohne entsprechende Satzungsgrundlage eine (gleichwertige) virtuelle Versammlung anstelle einer Präsenzversammlung durchzuführen und folglich auf diesem elektronischen Wege die erforderlichen Beschlüsse zu fassen. Zusätzlich ist es möglich, dass Mitglieder ihre Stimmen im Vorfeld der Versammlung schriftlich (zum Beispiel per E-Mail, Brief oder Fax) abgeben und somit eine zeitlich optimierte digitale Mitgliederversammlung mit entsprechenden Softwarewerkzeugen durchgeführt werden kann.

Den Termin für die virtuelle Mitgliederversammlung 2020 hat der Vorstand des FVID e.V. festgelegt auf Montag den 07.12.2020.

Die Mitglieder im FVID e.V. werden mit entsprechendem Vorlauf zur Teilnahme an der virtuellen Mitgliederversammlung eingeladen.

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