VI/2020

Reform des Wohnungseigentumsgesetzes tritt in Kraft

Am 1. Dezember 2020 sind die Regelungen zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes (WeMoG) in Kraft getreten. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht erklärte in diesem Zusammenhang: „Nach fast siebzig Jahren wird das WEG erstmalig umfassend reformiert. Dieser Schritt war längst überfällig. Zu häufig müssen wir einen massiven Sanierungsstau bei Wohnanlagen beobachten. Mit den neuen Regeln, die jetzt in Kraft treten, erleichtern wir die energetische Sanierung und schaffen einen Anspruch auf den Einbau einer Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge. … Ein weiterer wichtiger Aspekt der Reform betrifft die alltägliche Verwaltung von Wohnanlagen: Wir machen sie einfacher und effizienter. Wir beseitigen Hürden für die Beschlussfähigkeit von Eigentümerversammlungen und ermöglichen Umlaufbeschlüsse per E-Mail sowie die Online-Teilnahme an Eigentümerversammlungen. Damit wird das WEG an die Erfordernisse einer modernen Verwaltung angepasst.“

Das Gesetz enthält u.a. folgende Eckpunkte:

Jeder Wohnungseigentümer erhält im Grundsatz einen Anspruch darauf, dass ihm auf eigene Kosten der Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug, der barrierefreie Umbau sowie Maßnahmen des Einbruchsschutzes und zum Glasfaseranschluss gestattet werden.
Die Beschlussfassung über bauliche Veränderungen der Wohnanlage wird vereinfacht, insbesondere für Maßnahmen, die zu nachhaltigen Kosteneinsparungen führen oder die Wohnanlage in einen zeitgemäßen Zustand versetzen. Dabei werden Wohnungs-eigentümer zugleich vor unverhältnismäßigen Kosten geschützt.
Die Organisation der Verwaltung wird effizienter. Zugleich wird der Verwaltungsbeirat als Kontrollorgan gegenüber dem Verwalter gestärkt.
Die Qualität der Verwaltung lässt sich verbessern, indem die Wohnungseigentümer die Möglichkeit bekommen, die Verwaltung einem zertifizierten Verwalter zu übertragen, der seine Sachkunde in einer Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer nachgewiesen hat.
Die Online-Teilnahme an Versammlungen kann gestattet werden. Das Streitpotential in der Gemeinschaft soll reduziert werden, indem streitträchtige Vorschriften klarer gefasst werden. Lässt sich ein Streit nicht vermeiden, soll eine Änderung der gerichtlichen Verfahrensvorschriften eine effiziente Streitbeilegung fördern.
Energie Fachberater empfehlen dazu, wenn eine nachträgliche Dämmung der Fassade von außen nicht in Frage kommt, kann eine Innendämmung die Lösung sein. Die sorgt bei allen Gebäudetypen und auch im Fachwerkhaus oder bei Denkmalschutz für optimalen Wärmeschutz. Dank moderner Systeme für die Innendämmung müssen Hausbesitzer auch keine Angst haben, dass dadurch zu viel Wohnraum verloren geht. Denn dünne Hochleistungs-Dämmsysteme reduzieren den Raumverlust auf ein Minimum ohne dabei an Dämmleistung einzubüßen.

Quellen:
Bauletter (01.12.2020), FVID e.V.


Markt für Gebäudedämmungen wächst auch 2020

Der deutsche Markt für Gebäudedämmungen wächst auch im Coronajahr 2020, zeigen aktuelle Daten einer Marktstudie zu Gebäudedämmstoffen des Marktforschungsinstituts Branchenradar.com Marktanalyse. Demnach rechnen die Hersteller am deutschen Markt für 2020 mit einem Umsatzplus von 2,2 Prozent gegenüber Vorjahr. Insgesamt sollte die Branche mit Gebäudedämmstoffen und Fassadendämmungen laut der Marktforscher knapp 3,5 Milliarden Euro umsetzen.

Zuwächse gebe es sowohl bei Dämmstoffen als auch bei WDVS. In beiden Produktgruppen kommen der Studie zufolge allerdings Dämmungen aus Mineralwolle und Schaumstoffen zunehmend unter Druck. Denn bereits das zweite Jahr in Folge erhöhe sich im Jahresabstand der Umsatz mit organischen Dämmstoffen beziehungsweise mit Fassaden- dämmungen aus nachwachsenden Rohstoffen deutlich rascher als der Gesamtmarkt. Im laufenden Jahr wachsen die Erlöse des „Öko-Segments“ um 3,1 Prozent gegenüber Vorjahr. Im letzten Jahr lag der Anstieg sogar noch bei plus 7,6 Prozent gegenüber Vorjahr. Am Dämmstoffmarkt halten organische Dämmstoffe laut der Marktforscher allerdings gerade einmal einen Marktanteil von 6,6 Prozent, bei WDVS sogar nur von 2,4 Prozent.

Auch in den beiden kommenden Jahren sei mit einem wachsenden Markt zu rechnen, so die Marktforscher.

Gefunden im BaustoffMarkt-Newsletter vom Di 01.12.2020


Richtig lüften im Winter

Die Balance zwischen angenehmer Wärme und optimalem Raumklima kann in der kalten Jahreszeit je nach Wohnraum eine Herausforderung darstellen. Regelmäßiges Lüften ist notwendig, gerade in Zeiten der Corona-Pandemie, um Feuchte- und Schimmelschäden sowie schlechte Luft zu vermeiden.

In älteren Gebäuden etwa findet zwischen Außen und Innen bereits ein natürlicher Luftaustausch statt, da die Gebäudehülle nicht komplett dicht ist. Dabei droht jedoch der ungewollte Verlust wertvoller Wärme. In neueren Bauwerken ist meist das Gegenteil der Fall: Es findet kein ungewollter Luftaustausch mehr statt. Das spart zwar Heizkosten, verschlechtert jedoch das Raumklima. Zusätzlich kondensiert häufig die warme Raumluft in der verhältnismäßig kühleren Fensterumgebung. Kondenswasser ist dabei ein idealer Nährboden für Schimmel, der schädlich für die Gesundheit ist.

Zum richtigen Lüften gibt Raumluftexperte Sven Hübner des Systemanbieters Wolf daher ein paar Tipps für ein gutes Raumklima. Darunter ist regelmäßiges Lüften die Nummer eins. Bewohner sollten mindestens zwei Mal täglich – morgens und abends – richtig lüften. Sind tagsüber Menschen in der Wohnung, empfiehlt er drei- bis fünfmal am Tag für mindestens fünf Minuten Stoßzulüften.

Querlüften ist am effizientesten

Querlüften ist dabei eine der effizientesten Maßnahmen, um Luft schnell auszutauschen. Dazu werden die gegenüberliegenden Fenster und Türen von Räumen gleichzeitig geöffnet. Auf diese Weise geht weniger Wärme verloren als beim dauerhaft gekippten Fenster. Im Winter gelangt statt der Feuchtigkeit vor allem Heizwärme nach draußen.

Bei schlecht isolierten Altbauten dringt Wärme ganz automatisch nach außen und die Heizkosten fallen höher aus. Aus diesem Grund sollten die Bewohner im Winter maximal zweimal täglich für nur fünf Minuten richtig durchlüften.

Insgesamt sollte Kondenswasser auf Fliesen, an Fenstern oder anderen Oberflächen mit einem Lappen beseitigt werden. Ansonsten bleibt trotz Lüftung überflüssige Feuchtigkeit im Raum.

Zwangsläufig gehe ein großer Teil der Energie verloren und die Heizkosten steigen, sagt der Experte. Daher könne sich die Investition in eine Wohnraumlüftung langfristig lohnen. Während diese bei Neubauten inzwischen zum Standard zählt, kann beim Sanieren eine dezentrale Lösung nachgerüstet werden.

Quelle: Wolf GmbH / al
Gefunden unter https://www.enbausa.de/lueftung/aktuelles/artikel/richtig-lueften-im-winter-7248.html


Umrisse der Förderung für Gebäude werden klarer

Am 30. November ist erneut eine Verbändeanhörung zur Förderpolitik im Gebäudesektor. Ging es in der ersten Runde um die Technischen Mindestanforderungen, geht es nun um konkrete Fördersummen.

Die Technischen Mindestanforderungen legen den Rahmen fest. Eine der Neuerungen: In der Sanierung wird es künftig keine Förderung mehr für das Effizienzhaus 115 geben. Gefördert wird nur noch ab Neubauniveau oder besser. Stattdessen gibt es das Effizienzhaus 40 in der Sanierung und im Neubau von Nichtwohngebäuden.

2021 wird dann die lang diskutierte Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) nach und nach umgesetzt. Organisatorisch gibt es die drei Bereiche BEG Einzelmaßnahmen, BEG Wohngebäude und BEG Nichtwohngebäude. Der Startschuss erfolgt schon zum Jahresanfang 2021, am 1. Januar nimmt die BEG Einzelmaßnahmen die Arbeit auf.

Die Zuschüsse für alle Bereiche, auch für die Gebäudehülle, werden bei den Einzelmaßnahmen ab 1. Januar 2021 über das BAFA und die BEG Einzelmaßnahmen vergeben. Bis 30. Juni 2021 läuft die Kreditförderung für Energieeffizient Bauen und Sanieren für Einzelmaßnahmen, Wohngebäude und Nichtwohngebäude übergangsweise weiter über die Förderbank KfW. Zum 1. 7. 2021 startet dann die Vergabe der Kredite unter dem Dach der BEG Einzelmaßnahmen durch die KfW. Außerdem nehmen zu diesem Termin auch die BEG Wohngebäude und Nichtwohngebäude, die für umfassende Sanierungen gedacht sind, die Arbeit auf. Die Verantwortung für diese Bereiche bleibt bis Ende 2022 bei der KfW. Zum Januar 2023 übernimmt die Bafa dann die komplette Verantwortung für die Vergabe von Zuschüssen für alle BEG.

Gefunden in: Der Gebäude Energieberater


GEG als druckbares PDF

80 Tage Zeit hatte die Branche nach der Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt zur Vorbereitung auf das am 1. November 2020 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz. Allerdings wurde dies dadurch erschwert, dass über den Bürgerzugang zum Bundesgesetz- blatt lediglich eine geschützte PDF-Version des Gesetzes zur Verfügung stand.

Inzwischen steht aber über den kostenlosen Service Gesetze im Internet vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und des Bundesamts für Justiz der Text „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG)“ in den Formaten HTML, PDF, XML und EPUB kostenlos zur Verfügung.

Download unter: http://www.gesetze-im-internet.de/geg/index.html


9. ordentliche Mitgliederversammlung 2020 des FVID e.V.

„Aller guten Dinge sind drei“

Die ursprünglich am 24.03.2020 geplante 9. ordentliche Mitgliederversammlung 2020 des FVID e.V. musste aufgrund der Corona-Situation aktuell widerrufen werden und wurde auf den 26.10.2020 bei unserem Mitglied Firma GIMA GmbH & Co. KG in Herrieden- Neunstetten verschoben. Auch diese von den Mitgliedern gewünschte Präsenz- Mitgliederversammlung musste erneut auf Grund Corona widerrufen werden.

Der Vorstand des FVID e.V. hat sich deswegen entschlossen eine virtuelle Mitgliederversammlung 2020 am Montag den 07.12.2020 durchzuführen.

Im Vorfeld wurde die Möglichkeit geschaffen, dass Mitglieder ihre Stimmen schriftlich (zum Beispiel per E-Mail, Brief oder Fax) abgeben und somit eine zeitlich optimierte digitale Mitgliederversammlung mit entsprechender Softwarelösung durchgeführt werden kann.

Überwältigend hoch war die Teilnahme der Mitglieder an dieser schriftlichen Abstimmung zur Mitgliederversammlung 2020 des FVID e.V. im Umlaufverfahren. Von 30 stimmberechtigten Mitgliedern haben 29 Mitglieder von ihrem Stimmrecht Gebrauch gemacht. Das entspricht einer Beteiligung von 96,7%!!

Überraschend hoch war dann auch die Teilnahme an der virtuellen Mitgliederversammlung am Montag den 07.12.2020. Einige Mitglieder haben aus terminlichen Gründen ihre Teilnahme im Vorfeld absagen müssen aber mit insgesamt 21 Teilnehmern war die
9. ordentliche Mitgliederversammlung des FVID e.V. 2020 im dritten Anlauf ein voller Erfolg.

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