VI/2021

Fördermittel für energetische Gebäudesanierung aufgestockt

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde aufgrund ihres Erfolges im September aufgestockt. Bis Ende des Jahres stehen noch einmal 5,7 Milliarden zur Verfügung.

Bis 2050 soll der Immobilienbestand in Deutschland nahezu klimaneutral sein – so das Ziel der Bundesregierung. Neben dem Einbau einer effizienten Heizung und der Nutzung erneuerbarer Energien tragen viele weitere Maßnahmen dazu bei, die CO2-Emissionen zu verringern. Diese werden durch die BEG gefördert. Um den Klimaschutz im Gebäudebereich weiter zu verbessern, hat die Bundesregierung die Fördergelder für die energetische Sanierung 2021 auf insgesamt 11,5 Mrd. Euro erhöht: 5,8 Mrd. Euro davon wurden vom Haushaltsausschuss bereits am 24. Juni 2021 bereitgestellt, weitere 5,7 Mrd. Euro sollen nun folgen.

Die BEG und andere Förderprogramme im Gebäudebereich sind ein wichtiger Erfolgsfaktor auf dem Weg zu einem klimaneutralen Gebäudebestand: Ob Investitionen in eine neue Heizung oder in die energetische Sanierung – die verstärkten Anreize für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien haben dazu geführt, dass sich immer mehr Menschen dafür entscheiden, das eigene Haus auf den Prüfstand zu stellen und gegebenenfalls zu modernisieren. Das zeigen die Abrufzahlen der Fördergelder aus den vergangenen Jahren:

  • Die Summe der gestellten Anträge hat sich 2020 gegenüber zum Vorjahr fast verdoppelt: Waren es 2019 noch 326.000 Anträge, stiegen diese 2020 auf 600.000 an.
  • Die zugesagten Fördermittel haben sich 2020 gegenüber 2019 nahezu verfünffacht – von 1,82 auf 8,56 Mrd. Euro.
  • Die Summe der Anträge auf Förderung von Heizsystemen auf Basis erneuerbarer Energien, wie Wärmepumpen, Biomasse- und Solarthermieanlagen, stieg von 76.000 im Jahr 2019 auf 280.000 im Jahr 2020.

Außerdem hat sich der Abruf der Fördergelder positiv auf die Konjunktur ausgewirkt: Laut KfW- Reporting wurden 2020 rund 83 Mrd. Euro Investitionen ausgelöst und damit 900.000 Arbeitsplätze für ein Jahr gesichert.

Erfolgskurs in der Klimapolitik fortsetzen

Der sich 2020 abzeichnende Wachstumstrend bei der Vergabe von Fördergeldern für die Gebäudesanierung setzt sich weiter fort: So hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bis Mitte September 2021 im Bereich der Gebäudeförderung Anträge mit einem Fördervolumen von 10,6 Mrd. Euro bewilligt. Außerdem ist vorgesehen, die Überprüfung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und die Anhebung des Neubaustandards auf das Jahr 2022 vorzuziehen. Die damit verbundenen höheren Prämien für den Einsatz erneuerbarer Energien bei Komplettsanierungen oder im Neubau kommen dann ebenfalls Hausbesitzern und Wohnungseigentümern zugute.

Quelle:
https://www.enbausa.de/daemmung/aktuelles/artikel/foerdermittel-fuer-energetische- gebaeudesanierung-aufgestockt- 7624.html?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=s


Bund aktualisiert BEG

Die aktualisierten Richtlinien zur Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) hat das Bundeswirtschaftsministerium veröffentlicht.

Eine Aktualisierung der drei Förderrichtlinien zum BEG hatte sich seit einigen Wochen schon mit der Vorabveröffentlichung aktualisierter Fassungen ohne Rechtskraft auf der Internetseite des Bundeswirtschaftsministeriums angedeutet. Nun wurden sie am 18. Oktober 2021 offiziell im amtlichen Teil des Bundesanzeigers veröffentlicht:

  • Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 16. September 2021, BAnz AT vom 18. Oktober 2021 B2
  • Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) vom 16. September 2021, BAnz AT vom 18. Oktober 2021 B3
  • Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG) vom 16. September, BAnz AT vom 18. Oktober 2021 B4

Die drei BEG-Richtlinien traten am 21. Oktober 2021 in Kraft. Sie gelten bis zum 31. Dezember 2030 und ersetzen die Richtlinienfassungen vom 20. Mai 2021. Bei den Vorabveröffentlichungen sind die vorgenommenen Aktualisierungen hervorgehoben.

Quellen: BMWi / TGA Fachplaner

https://www.geb-info.de/nachrichten/bund-aktualisiert-beg

https://www.tga-fachplaner.de/meldungen/bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude-2- neufassungen-der-beg- richtlinien?utm_source=tga_newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=general_nl_tga_2021 38

Download der Förderrichtlinien unter:

https://www.deutschland-machts-effizient.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/FAQ- Uebersicht/Richtlinien/bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude-beg.html


Neubauförderung für Effizienzhaus 55 läuft zum Februar 2022 aus

Zum 1. Februar 2022 wird die Neubauförderung für das Effizienzhaus/-gebäude 55 in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eingestellt. Das teilt das Bundeswirtschafts- ministerium mit.

Sanierung soll stärker im Fokus stehen.
Vorhandene Fördermittel sollten gezielt dort eingesetzt werden, wo Treibhausgas-Minderungen zur Erreichung der Sektorziele am notwendigsten sind und einen größtmöglichen sichtbaren Beitrag zur Emissionsminderung leisten, so das Ministerium in seiner Begründung. Das führt künftig zu einem stärkeren Fokus der Mittel auf die Sanierung, weil dort der Hebel größer ist. „Bisher entfielen in 2021 etwa ein Drittel auf die Einstiegs-Förderstufe im Neubau Effizienzhaus/-gebäude 55“, so das Ministerium.

Anträge für das Effizienzhaus/-gebäude 55 im Neubau können noch bis 31. Januar 2022 gestellt werden. Maßgeblich hierfür ist das Datum der Antragstellung. Die EE-Klassen (Effizienzhaus/- gebäude 55 EE) und die Nachhaltigkeits-Klasse (Effizienzhaus 55 NH) werden ebenfalls eingestellt. Das Effizienzgebäude 55 NH wird für den Neubau nicht eingeführt.

Die Anpassung der Förderrichtlinie erfolgt bis spätestens Januar.

Quelle:

https://www.geb-info.de/nachrichten/neubaufoerderung-fuer-effizienzhaus-55-laeuft-zum-februar- 2022-aus


Klimaschutz-Studie: Gebäudesanierung lohnt sich

Eine neue Studie des Forschungsinstituts für Wärmeschutz e.V. (FIW) zeigt auf, dass die Anstrengungen der energetischen Gebäudesanierung wirtschaftlich lohnenswert sind. Angesichts der kürzlich steigenden Energiepreisen amortisieren sich Modernisierungsmaßnahmen besonders schnell.

Die Untersuchung mit dem Titel „Auswirkung der aktuellen Preissteigerung auf die Wirtschaftlichkeit energetischen Modernisierungsmaßnahmen” wurde vom Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle e.V. (BuVEG) in Auftrag gegeben.

Die zentralen Erkenntnisse der Studie:

  1. WenndieSanierungsquoteaufzweiProzentgesteigertwird,kannderGasverbrauchdes Gebäudesektors in Deutschland bis 2030 um 40 Prozent sinken. Gleichzeitig sinken die Treibhausgasemissionen um bis zu 87 Prozent.
  2. EnergetischesSanierenrechnetsichnachwenigenJahren.Abspätestens2030sindBetriebs-und Instandhaltungskosten unsanierter Gebäude höher als bei sanierten Gebäuden, bei denen die Investitionskosten bereits enthalten sind. Die Differenz der Energiekosten von sanierten zu unsanierten Häusern beläuft sich ab 2030 auf mehr als das Doppelte, Tendenz massiv steigend.

„Energetisches Sanieren wirkt sich schnell und signifikant auf die Energiekosten aus“, sagt Jan Peter Hinrichs, Geschäftsführer des Bundesverband Energieeffiziente Gebäudehülle (BuVEG). „Wenn wir nicht handeln, laufen wir außerdem ungebremst in das Problem der Energiearmut in unserer Gesellschaft hinein – viele Menschen werden sich ein warmes Zuhause nicht mehr leisten können. Wir müssen die Wärme im Gebäude halten.”

„Wir konnten zweifelsfrei aufzeigen, dass energieeffizientes Sanieren nicht nur dem Klima zugutekommt, sondern auf wirtschaftlich gerechtfertigt ist. Jedoch ist das Fortbestehen und Verstetigen der staatlichen Förderungen als Grundlage der Sanierungen unabdingbar”, ergänzt Professor Andreas Holm, Leiter des FIW.

Quelle:

https://www.enbausa.de/daemmung/aktuelles/artikel/klimaschutz-studie-gebaeudesanierung- lohnt-sich-7648.html?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=s


Energieberatung aufwerten für mehr Klimaschutz! DEN: „Politik darf die Entwicklung des Berufsbildes der Energieberatung nicht länger blockieren“

Vor dem Hintergrund der aktuellen klimapolitischen Beschlüsse auf internationaler Ebene und dem bevorstehenden Regierungswechsel in Berlin tritt das Deutsche Energieberater-Netzwerk DEN e.V. nachdrücklich dafür ein, die Tätigkeit der Energieberaterin oder des Energieberaters als eigenes Berufsbild zu entwickeln, zuzulassen und anzubieten. „Es ist unverständlich und fahrlässig, warum dies nicht schon längst geschehen ist“, sagt der DEN-Vorsitzende Dipl.-Ing. Hermann Dannecker. „Unser Netzwerk tritt seit vielen Jahren dafür ein, die Energieberatung durch die Anerkennung eines eigenen Berufsbildes aufzuwerten. Dies kann den klimapolitischen Absichten der neuen Bundesregierung nur dienlich sein.“

Die neue Regierung in Berlin stehe vor einer gewaltigen klimapolitischen Aufgabe: „Alle sind sich einig, dass im Gebäudesektor durch Sanierungen und energetische Optimierungen ein enorm großes Potential für den Klimaschutz gehoben werden kann“, ist Dannecker überzeugt. Dazu werde man aber deutlich mehr Energieberaterinnen und Energieberater benötigen, als derzeit zur Verfügung stünden.

So mache er die Erfahrung, dass im DEN organisierte qualifizierte Energieberaterinnen und Energieberater volle Auftragsbücher haben und auf längere Zeit ausgebucht seien. „Das ist zwar erfreulich“, so Dannecker, „wird aber den Herausforderungen und der Größe der Aufgabe nicht gerecht. Es darf nicht sein, dass die Menge der zu bearbeitenden Projekte negative Auswirkungen auf die Qualität der Beratungen hat. Das müssen wir im Sinne der Kunden und Bauherren und im Interesse unseres Berufsstandes unbedingt verhindern!“

Dannecker verweist zudem darauf, wie wichtig qualifizierte und unabhängige Energieberatungen für die einzelnen Projekte, als auch für die gesamte Branche sind: „Es kann doch nicht sein, dass Bauherren beraten werden von vermeintlichen Fachleuten, welche vor allem ihr eigenes Interesse und ihre eigenen Gewerke im Blick haben. Gute Energieberaterinnen und Energieberater sind wirtschaftlich unabhängig und arbeiten gewerkeneutral.“

Auf Förderseite seien dafür die Voraussetzungen geschaffen. Dannecker: „Wir verfügen inzwischen über gut ausgestattete Fördertöpfe, welche insbesondere den ganzheitlichen Ansatz verfolgen und individuelle Sanierungspläne großzügig unterstützen. In ihnen geht es darum, ein Wohngebäude oder ein Nichtwohngebäude in seiner Gesamtheit zu betrachten und die einzelnen Schritte seiner Sanierung sinnvoll aufeinander abzustimmen. Dies ist der richtige Weg, doch er erfordert eine gute Ausbildung, hohe Kompetenz und viel Erfahrung vom jeweiligen Energieberater.“

So hätten die Bauherren die Wahl zwischen akademisch ausgebildeten Bauingenieuren, Architekten oder Technikern, wie sie beispielsweise im Deutschen Energieberater-Netzwerk organisiert sind, und zwischen Energieberatern, die aus dem Handwerk stammen. Ohne deren Kompetenzen pauschal infrage stellen zu wollen, bestünden doch oftmals Unterschiede im Leistungsangebot und im Leistungsumfang. Dies sei aber für den Laien nicht ohne weiteres erkennbar. Ein eigenes, nach Kompetenzen gestaffeltes und transparentes Berufsbild für Energieberater könnte es für Bauherren deutlich einfacher machen, die richtige Expertin oder den richtigen Experten zu finden, regt Dannecker an.

Das DEN habe vor langer Zeit schon Vorschläge gemacht, die Grundsätze der Berufsethik für Energieberater in einem Leitbild formulieren sowie eine klare Staffelung nach Ausbildungs- und Qualitätsstufen enthalten. „Die Berufsbezeichnung ‚Energieberater‘ sollte bundesweit gesetzlich geschützt werden, und es wäre wünschenswert, auf eine europäische Regelung hinzuwirken“, so der Ingenieur. „Es müssten ebenso ein Leistungsbild und eine Honorarordnung erarbeitet werden. Dies alles sollte von einem einheitlichen Berufsverband oder von einer Kammer als qualitätssichernde Einrichtung organisiert und überwacht werden.“

Der Ingenieur hat dabei auch den Nachwuchs im Blick: „Genauso wie in Industrie und Gewerbe leiden auch die freien Berufe unter Nachwuchsmangel. Wer sich heute für ein Ingenieur- oder Architekturstudium entscheidet, geht erst einmal viele Jahre in Vorleistung. Mit einem eigenen Berufsbild und einer zielgerichteten Ausbildung mit Blick auf spätere Energieberatungen könnten hier für junge Leute langfristig Perspektiven aufgezeigt werden. Das Tätigkeitsfeld ist enorm breit und bietet für Spezialisierungen beste Chancen. Deshalb können Energieberaterinnen und Energieberater der Zukunft nicht nur von einer Zusatzausbildung leben, sondern sollten ihren Beruf in all seinen Facetten erlernen und studieren können.“

Gegenwärtig müssen Studierende nach Ihrem Abschluss noch einmal eine komplette Ausbildung absolvieren und haben selbst nach Praxiserfahrung keine Chance, sich über Projektnachweise als qualifizierte Energieberatende einstufen zu lassen. „Das ist eine völlig unzeitgemäße und vor allem frustrierende Situation für junge Menschen, die jetzt aktiv im Klimaschutzbereich arbeiten wollen“, ergänzt DEN-Vorständin Dipl.-Ing. Marita Klempnow, die selbst aktiv auch in der Ausbildung von Nachwuchskräften tätig ist.

Dies verlange nach einer Anerkennung, wie sie nur ein gesetzlicher Schutz und ein Berufsbild bieten könne, stellt die DEN-Vorsitzende fest. „Die künftige Bundesregierung könnte hier mit einfachen organisatorischen Mitteln Zeichen setzen, die Energieberatung aufwerten und für den Nachwuchs attraktive Perspektiven aufzeigen. Dies ist zwingend erforderlich, um die Klimaschutzziele zu erreichen!“

Pressemitteilung 18/2021

https://www.deutsches-energieberaternetzwerk.de/den-pm-18-2021/

Hinweis!

Studierende müssen nicht grundsätzlich nach ihrem Studienabschluss eine komplette Ausbildung zum Energieberater absolvieren. Mehrere Hochschulen, u.a. die Hochschule Rottenburg, bieten im Studiengang Erneuerbare Energien studienbegleitende Zusatzqualifikationen „Energieberatung und Energie-Effizienz-Expert:in Wohngebäude/Nichtwohngebäude“ an.

Damit können auch Studienabgänger nahtlos aktiv im Klimaschutzbereich eine Tätigkeit aufnehmen.

https://www.hs-rottenburg.net/studium/bsc-erneuerbare-energien/ablauf-und-inhalte-erneuerbare- energien/zusatzqualifikationen-erneuerbare-energien/


Qualitätsoffensive FVID e.V. und weitere Veranstaltungen der Mitglieder und Kooperationspartner des FVID e.V.

Veranstaltungen „Sachkunde Innendämmung mit gleichzeitiger Qualifizierung zum Einbau RAL- zertifizierter Innendämmungen“ sind für das Jahr 2022 geplant am

  • 02.-04.02.2022 in der FVID Geschäftsstelle in Frankfurt a. M. und
  • 27.-29.06.2022 bei der EIPOS GmbH in Dresden

Neben reinen Präsenzveranstaltungen werden Hybrid-Seminare oder auch reine online-Schulungen angeboten werden. Aktuelle Hinweise dazu auf der Homepage des FVID e.V.

Auf der FVID-Homepage unter Veranstaltungen ist eine Reihe von Hinweisen auf interessante und wichtige Veranstaltungen aufgeführt.

27.01.2022, 15:00 – 18:15 Uhr

Weiterbildung Energie-Bauen-Umwelt der Universität Kassel:
Innendämmung im Bestand – Grundlagen der Bemessung, Materialauswahl, Ausführung, flankierende Maßnahmen

Online-Seminar


01.02.2022, 15:00 – 18:15 Uhr

Weiterbildung Energie-Bauen-Umwelt der Universität Kassel:
Innendämmung im Bestand – Grundlagen der Bemessung, Materialauswahl, Ausführung, flankierende Maßnahmen

Online-Seminar


 24.03.2022, 15:00-16:30 Uhr

Akademie der Ingenieure: Innendämmung im Bestand – Grundlagen

Online-Seminar


28.03.2022, 14:30-16:30 Uhr

Ökozentrum NRW:
Technische Regeln für Innendämmung

Online-Seminar


 Die Seite wird regelmäßig aktualisiert.

Die Veranstaltungstermine und Links zu den Veranstaltungen unter https://www.fvid.de/index.php/veranstaltungen

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